Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

DAV begrüßt Scheitern der Kronzeugenregelung

(Berlin) - Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung auf eine Neuauflage der Kronzeugenregelung zu verzichten. Damit werde eine alte Forderung erfüllt. Mit einer Kronzeugenregelung wären die Risiken für die Richtigkeit und Gerechtigkeit der Entscheidungen der Justiz, insbesondere die Gefahr von Falschbelastungen erheblich gewesen.

"Kronzeugenregelungen sind unnütz und riskant," so Dr. Dierk Mattik, Hauptgeschäftsführer des DAV. Es entspräche einer allgemeinen Erfahrung, dass Straftäter immer wieder ihre eigene Verantwortung entweder ganz leugnen oder auf andere abwälzen, um selbst einer Strafe ganz zu entgehen oder diese zu mildern. Daraus werde deutlich, dass eine Kronzeugenregelung der Wahrheitsfindung nicht dienen könne.

Das Verhalten des Straftäters nach der Tat, wie etwa Hilfe bei der Tataufklärung, könne heute schon über die bestehenden Strafzumessungsbestimmungen im Strafmaß berücksichtigt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Littenstr. 11 10179 Berlin Telefon: 030/7261520 Telefax: 030/726152190

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