DAV begrüßt Bundestagsbeschluss zum Vergütungsrecht / Bundestag beschließt neue Regelung / Länder jetzt gefordert
(Berlin) - Der Deutsche Bundestag hat am 13. Februar in 2. und 3. Lesung das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz beschlossen, das auch die Anwaltsvergütung neu regelt. Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat diese Regelungen auf seiner gestrigen Sitzung (12. Februar) abschließend beraten und dem Plenum des Bundestages zur Verabschiedung vorgeschlagen. Anlässlich seiner Vorstandssitzung begrüßt der Deutsche Anwaltverein (DAV) diese Entscheidung als tragbaren Kompromiss. Damit hat die Politik ihre Zusage eingehalten, die Anwaltsvergütung nach zehn Jahren des Stillstandes und der Nullrunden nun den modernen Anforderungen anwaltlicher Tätigkeit anzupassen. Gelungen sei dies durch konstruktives Zugehen der Oppositionsfraktionen auf das Bundesministerium der Justiz und die Regie-rungskoalition und durch konzentrierte Beratungen im Rechtsausschuss und im Bundestag. Der DAV fordert die Länder auf, die Zustimmung im Bundesrat zu dem mit ihnen intensiv ausgehandelten Kompromiss nun auch formell zu erteilen. Die Regelung soll zum 1. Juli diesen Jahres in Kraft treten.
Die Regelungen enthalten für die Anwaltschaft Licht und Schatten. Aber angesichts der Probleme aller Anwaltskanzleien, die in den letzten zehn Jahren mit steigenden Kosten bei sinkenden Umsätzen zu kämpfen hatten, müssen wir nun zu einer Lösung kommen, erläutert Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Präsident des DAV, in Berlin. Hervorzuheben sei die Anpassung der Anwaltsgebühren in Ostdeutschland an das Westniveau. Erfreulich ist, dass diese Strukturnovelle von allen vier Fraktionen im Deutschen Bundestag getragen wird, so Kilger weiter.
Die Neuregelung sei notwendig, da die Anwaltschaft immer noch auf der Grundlage der seit Juli 1994 unveränderten Gebühren arbeiten müsse. Seitdem sind die Kosten für Personal und Sachleistungen gestiegen und hätten zu einem erheblichen Rückgang anwaltlicher Erträge geführt. Keiner anderen Berufsgruppe habe man so viele Nullrunden zugemutet wie der Anwaltschaft.
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Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Swen Walentowski, Pressesprecher
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