Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

DAV begrüßt Abschaffung des Gebührenabschlages Ost

(Berlin) - Die Justizministerkonferenz "Ost" hat auf ihrer Sitzung am 8. September in Naumburg erklärt, dass sie dem Vorschlag des Bundes zustimmt, den bisher geltenden 10-prozentigen Gebührenabschlag Ost abzuschaffen. "Damit wird eine alte Forderung des DAV erfüllt," so Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Dreizehn Jahre nach der Wiedervereinigung sei der Gebührenabschlag Ost durch nichts mehr gerechtfertigt. Die Entscheidung der Justizminister wird daher außerordentlich begrüßt.

Nach Ansicht des DAV sind es gerade solche Regelungen wie der Gebührenabschlag Ost, die mit ursächlich dafür sind, dass die Einkommensverhältnisse der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in den Neuen Bundesländern generell noch immer im Durchschnitt hinter den Verhältnissen in den Alten Bundesländern zurückbleiben. Auch die von allen Beteiligten inzwischen zugestandene doppelte bzw. dreifache Benachteiligung der Anwältinnen und Anwälte in den Neuen Bundesländern höre damit auf. Doppelt sei die Benachteiligung deshalb, weil bereits der Gegenstandswert in vielen Mandatsbereichen, zum Beispiel im Arbeitsrecht, Mietrecht, Familienrecht, unterdurchschnittlich ausfalle. Dreifach sei die Benachteiligung deshalb, weil zusätzlich eine überdurchschnittliche Anzahl von Prozesskostenhilfeverfahren in den Neuen Bundesländern stattfinden und damit die Anwaltsgebühren weiter reduziert werden würden.

Die zugleich signalisierte Zustimmung zur geplanten Neuregelung des gesamten Kostenrechts im bundesdeutschen Justizwesen wird ebenfalls vom DAV begrüßt. Die Neuregelung sei notwendig, da die Anwaltschaft immer noch auf der Grundlage der seit dem 1. Juli 1994 unveränderten Gebühren arbeiten müsse. Keiner Berufsgruppe hätte man so viele Nullrunden zugemutet wie der Anwaltschaft. Daher sei die Neuregelung ein - wenn auch bescheidener - Schritt in die richtige Richtung.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: 030/7261520, Telefax: 030/726152190

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