DAV begrüßt Abkehr von IP-Speicherung
(Berlin) - Statement von Rechtsanwalt Dr. David Albrecht, Mitglied des Ausschusses Gefahrenabwehrrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)
Nach langem Ringen hat sich die Bundesregierung auf das "Quick-Freeze"-Verfahren für Ermittlungen im digitalen Raum geeinigt. Zuvor war eine umstrittene Regelung zur Vorratsdatenspeicherung vor dem EuGH gescheitert. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt, dass der neue Weg ohne anlasslose Datenspeicherung auskommen soll.
"Mit der Kabinettsentscheidung ist das leidige Thema der anlasslosen IP-Speicherung endlich vom Tisch. Eine solche Massenüberwachung hat keinen Platz im liberalen Rechtsstaat. Das weniger invasive Quick-Freeze-Verfahren ist hier eindeutig der bessere Weg. Voraussetzung für die Datenerfassung sind die behördliche Anordnung, die gerichtliche Kontrolle und die zeitliche Begrenzung der Maßnahme. Die Verhältnismäßigkeit darf bei der Kriminalitätsbekämpfung nie aus dem Blick geraten. Deswegen ist es richtig, dass einer verdachtsunabhängigen IP-Speicherung eine Absage erteilt wird."
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