Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

DAV appelliert an die Bundestagsabgeordneten, die Anti-Terrorgesetze nicht durchzupeitschen

(Berlin) - Anlässlich der Schlussabstimmung des zweiten Anti-Terror-Paketes am 14. Dezember im Bundestag appelliert der Deutsche Anwaltverein an die Mitglieder des Bundestages, dieses Gesetz nicht durchzupeitschen. In einem Brief des Präsidenten des DAV, Rechtsanwalt Dr. Michael Streck, an die Abgeordneten wird darauf hingewiesen, dass mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz tief in die Freiheitsrechte von Bürgerinnen und Bürgern eingegriffen werde. Befremdend sei, mit welcher Hektik dieses Gesetzvorhaben durchgepeitscht werde. Die Kultur des Parlamentarismus dürfe nicht Opfer des Terrorismus werden.

"Der Gesetzentwurf gibt vor zu regeln, was zum Schutz vor internationalem Terrorismus erforderlich und auch geeignet sein soll. (...) Ob die vorgeschlagenen Maßnahmen geeignet sind, zu seiner Aufklärung beizutragen und möglichen Anschlägen vorzubeugen, ist völlig ungewiss. Stattdessen entsteht der Eindruck, als werde der Versuch unternommen, die Ungunst der Stunde zu nutzen, um alle Blütenträume von Sicherheitspolitikern reifen zu lassen," heißt es in dem Brief an die Mitglieder des Deutschen Bundestages.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Littenstr. 11 10179 Berlin Telefon: 030/7261520 Telefax: 030/726152190

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