Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

Datenzugang mittelstandsgerecht gestalten

(Berlin) - Gestern hat das Plenum des Europäischen Parlaments den Bericht für ein europäisches Datengesetz (Data Act) angenommen. Damit hat das Europaparlament den Weg freigemacht für die Trilogverhandlungen. Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):

"Entscheidend ist, dass der Datenzugang für das Handwerk und KMU durch den Data Act tatsächlich vereinfacht wird und seine Grundprinzipien beibehalten werden. Dieses Ziel muss das Europaparlament in den nun anstehenden Trilogverhandlungen mit dem Rat stets vor Augen haben. Das europäische Datengesetz darf nicht zu einem Datenvorenthaltungsgesetz werden.

Es gilt insbesondere, ausgeweitete Vetorechte von Dateninhaberinnen und -inhabern, wie sie im aktuellen Ratsvorschlag vorgesehen sind, zu verhindern. Vielmehr muss ein angemessener Ausgleich zwischen den Interessen der Dateninhaberinnen und -inhaber auf der einen und der Dienstleister für Reparatur- und Wartungsdienstleistungen auf der anderen Seite erfolgen, um unfaire Wettbewerbsvorteile ganzer Wirtschaftsbereiche zu verhindern.

Zudem muss es auch möglich sein, Daten mit Dritten zu teilen, wenn die Dateninhaberinnen und -inhaber dem nicht explizit zugestimmt haben. Die Forderung des EU-Rats, dass es im Nachhinein möglich sein soll, die Weitergabe von Daten zu unterbinden und von den Datenempfängern eine Entschädigung zu verlangen, ist praxisfremd. Für Handwerksbetriebe wäre die Datennutzung in diesem Fall zu riskant, zu kostspielig und praktisch unmöglich."

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) Pressestelle Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin Telefon: (030) 20619-0, Fax: (030) 20619-460

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