Pressemitteilung | Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. (BdSt)

Datenschutz und Steuergeheimnis sind gefährdet

(Berlin) - Vom 1. Juli 2002 an müssen Unternehmer auf ihren Rechnungen die Steuernummer angeben. Das ist unter Datenschutzsaspekten eine heikle Angelegenheit. Deshalb hat der Bund der Steuerzahler e.V. (BDSt) den Bundesbeauftragten für Datenschutz Dr. Jacob aufgefordert, sich für die Abschaffung dieser Vorschrift, die im § 14 UStG geregelt ist, einzusetzen. Denn genau besehen, wird hier unter dem Deckmantel der Bekämpfung von Terrorismus und Steuerbetrug das Recht der Steuerzahler auf Schutz der persönlichen Daten ausgehöhlt.

Es ist ungeheuerlich und unverantwortlich, die Unternehmer mit der Angabe der Steuernummer zu belasten, die übrigens nach neuem EU-Recht gar nicht erforderlich ist. Die EU will künftig die Angabe der so genannten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verlangen, was liegt also näher als diese statt der Steuernummer zu verwenden.

In dem Schreiben an den Datenschutzbeauftragten hat der Bund der Steuerzahler auch noch einmal auf die datenschutzrechtlichen Probleme im Zusammenhang mit der Bauabzugssteuer hingewiesen. Die von den Finanzämtern ausgestellten Freistellungsbescheinigungen enthalten Informationen (Anschrift, genaue Firmierung, zuständiger Sachbearbeiter, Geburtsdatum, Sicherheits- und Steuernummer), die ebenfalls von dritter Seite missbräuchlich verwendet werden können. Auch hier besteht Handlungsbedarf.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Steuerzahler e.V. (BDSt) Adolfsallee 22 65185 Wiesbaden Telefon: 0611/991330 Telefax: 0611/9913314

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