Datenschutz-Merkblatt für Franchise-Geber / Neuer Service des Deutschen Franchise-Verbands e. V. klärt datenschutzrechtliche Fragen bei Franchise-Nehmer-Fragebögen.
(Berlin) - Das deutsche Datenschutzrecht ist überaus komplex und vielschichtig. Das wissen auch Franchise-Geber, die mit Hilfe von Franchise-Nehmer-Fragebögen mehr über ihre potentiellen neuen Partner erfahren möchten. Damit eine solche Abfrage geltendem Recht entspricht, hat der Deutsche Franchise Verband e. V. in enger Abstimmung mit den Datenschutz-Behörden der Bundesländer eine hilfreiche Richtlinie entwickelt: das Merkblatt "Datenschutzrechtliche Fragen bei Franchise-Nehmer-Fragebögen". Neben der allgemeinen Klärung, welche personenbezogenen Informationen im Rahmen der Selbstauskunft eingeholt werden dürfen, beinhaltet der Leitfaden zudem ein konkretes Beispiel für eine Einwilligungserklärung, die einem Franchise-Nehmer-Fragebogen vorangestellt werden könnte. Das Merkblatt kann kostenfrei unter info@franchiseverband.com bestellt werden.
"Unser Service kann helfen, hohe Geldstrafen zu vermeiden, denn bei Verstößen gegen den Datenschutz sind Gerichte und Datenschutzämter erfahrungsgemäß streng", erklärt DFV-Geschäftsführer Torben L. Brodersen. Und weiter: "Zudem unterstützen wir unsere Mitglieder und andere Franchise-Systeme aktiv beim wichtigen Thema Franchise-Nehmer-Gewinnung. Denn mit dem Merkblatt tragen wir dazu bei, dass weiterhin der Bewerber im Mittelpunkt steht und keine juristischen Detailfragen."
Die neue Richtlinie, die kontinuierlich gepflegt wird, ist vom DFVRechtsausschuss erarbeitet worden. Sie gibt konkret Antworten auf die Fragen, welche persönlichen Informationen, welche Angaben zum schulischen und beruflichen Werdegang, zur Motivation und Selbsteinschätzung sowie zur wirtschaftlichen Situation datenschutzrechtlich zulässig sind und welche nicht.
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