Datenschutz: Kundendaten immer weniger unter Kontrolle
(Berlin) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) haben vor einer unkontrollierten Weitergabe von Kunden- und Verbraucherdaten gewarnt. "Unternehmen sammeln immer mehr und immer systematischer Daten über Verbraucher", sagte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. Bei der Präsentation ihres gemeinsam herausgegebenen Buches zum Datenschutz für Verbraucher beklagten der vzbv und das ULD eine "unterentwickelte Datenschutzkultur" in Deutschland: "Die Dämonisierung des Problems hilft ebenso wenig wie das Kleinreden realer Risiken", sagte der Leiter des ULD, Dr. Helmut Bäumler.
"Die sorglose Freigiebigkeit vieler Verbraucher bei den eigenen Daten, die zunehmende Ausbeutung von Kundendaten und die neue staatliche Sammelwut nach dem 11. September verdichten sich zu einem gefährlichen Gemisch," so vzbv-Chefin Edda Müller.
Die fortschreitende Digitalisierung und die explosionsartige Zunahme der Datenströme führen zu einer immer stärkeren Vernetzung und Ausnutzung von Verbraucherdaten. Besonders problematisch sind die folgenden Entwicklungen:
- Beim Beantragen einer Lebens-, Kranken- oder Berufsunfähigkeits-
versicherung werden Daten über Krankheiten erhoben - und bleiben gespeichert, auch wenn die Versicherung nie zustande kommt.
- Im Internet werden bei der Registrierung der Kunden und beim Bezahlen regelmäßig Daten erhoben, die überflüssig sind oder zu denen eine wirksame Einwilligung der Verbraucher fehlt. Bei einer Überprüfung der Websites von 30 Unternehmen hat der vzbv 16 Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen ausgesprochen. Darunter sind Firmen wie Mediamarkt, Otto, Quelle, TUI oder Yahoo.
- Über ihr Konsumverhalten geben Verbraucher durch Kundenkarten Auskunft - egal ob es um den Kauf von Alkohol, Schmerzmitteln oder Kartoffelchips geht. Deutschlandweit sind bereits mehr als 22 Millionen Karten im Einsatz. Bei fast allen in einer Studie von vzbv und ULD untersuchten Karten gab es zum Teil gravierende Verstöße gegen Datenschutzregeln.
- Bei Reise- und Ticketbuchungen werden Daten über Zielorte oder die Ernährungsweise gespeichert (koscheres, vegetarisches oder für Muslime erlaubtes Essen).
- Die geplante Chipkarte für Patienten soll die Vernetzung von Krankheits- und Behandlungsdaten im Gesundheitswesen ermöglichen und zur Kostensenkung beitragen. Die Lösung der Fragen der Datensicherheit und der Datensouveränität ist schwierig und könnte wegen der technischen Komplexität das LKW-Maut-Debakel in den Schatten stellen.
- Ein florierender und kaum kontrollierbarer Handel mit Adressen, Telefonnummern und eMail-Adressen führt zu immer neuer Belästigung der Verbraucher mit unerwünschter Werbung - unerlaubte Werbeanrufe bei Privatanschlüssen ("Wir machen da eine Umfrage") nehmen ebenso zu wie Spamming: Allein für das Löschen von Spams veranschlagt die EU-Kommission Kosten in Höhe von 10 Milliarden Euro durch entgangene Arbeitszeit.
- Die Zugriffswünsche des Staates auf Kundendaten bei Unternehmen nehmen ständig zu: So sollen nach dem neuen Telekommunikationsgesetz Telefonfirmen verpflichtet werden, massenhaft Daten über Telefongespräche ihrer Kunden zu speichern. Der Bundesrat wünscht sogar die Speicherung aller Daten über die Internetnutzung auf Vorrat.
Die Sorge über die Sammelwut der Unternehmen hat einen realen Hintergrund: Informationen über Kunden und Verbraucher sind bares Geld wert - und können Verbrauchern teuer zu stehen kommen. Die Möglichkeiten der modernen Datenverarbeitung verleiten manche Branchen dazu, wirtschaftliche Risiken völlig minimieren zu wollen. Zentrale Datenbanken der Versicherungs- und Kreditwirtschaft halten jedes abweichende Verhalten fest. Schon Bagatellen können noch nach Jahren zur Benachteiligung von Kunden führen.
Mit dieser Entwicklung hat das Datenschutzrecht nicht Schritt gehalten. Statt das Bundesdatenschutzgesetz immer komplizierter zu verästeln, sollte der Gesetzgeber das Datenschutzrecht gezielt in drei Punkten schnell und wirkungsvoll verbessern:
- Die Verwendung von Kundendaten für jeden anderen Zweck als zur Vertragserfüllung muss von der Einwilligung des Betroffenen abhängig sein.
- Den Datenschutzkontrollinstanzen müssen wirksame Instrumente wie die Untersagung rechtswidriger Datenverarbeitung und deren Durchsetzung in die Hand gegeben werden.
- Unternehmen, die mit Kundendaten korrekt umgehen, muss durch die Instrumente Datenschutzaudit und Datenschutzgütesiegel ein Anreiz und ein Wettbewerbsvorteil geboten werden.
Bäumler und Müller riefen die Verbraucher zu mehr Vorsicht beim Umgang mit ihren Daten auf. "Man kann im Internet einkaufen, ein Handy haben und Tickets online buchen und trotzdem eine Menge zum Schutz der eigenen Daten unternehmen", so Helmut Bäumler. "Genau deshalb veröffentlichen wir auch unser Buch mit 99+1 Tipps zum Datenschutz für Verbraucher."
99+1 Beispiele zu Ihrem Datenschutz
Das Buch "Datenschutz für Verbraucher: 99+1 Beispiele zu Ihrem Datenschutz" will Verbrauchern Hilfestellung bei einem wirksamen Schutz der eigenen Daten geben. Anhand zahlreicher Alltagsbeispiele zeigt der Ratgeber konkrete Schritte, um die eigenen Daten besser im Blick zu behalten. Außerdem bekommen Unternehmen Tipps, wie das BDSG in der Praxis umzusetzen ist. Das 167 Seiten umfassende Buch ist eine gemeinsame Veröffentlichung des ULD und des vzbv.
Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
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