Datenschutz: Bundesrat stimmt über deutschen Sonderweg ab
(Berlin) - "Das Gesetz zur Anpassung des deutschen Datenschutzrechts unterläuft das europäische Harmonisierungsziel und verstößt insbesondere bei den Betroffenenrechten und der Zweckbindung gegen die EU-Vorgaben. Mit der ebenfalls enthaltenen Ausweitung der Videoüberwachung spielt der Gesetzgeber Attentätern geradezu in die Hände. Der Bundesrat hat heute die Chance, diesen Irrweg zu beenden.", erklärt Volker Tripp, politischer Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.
Heute wird der Bundesrat über das Gesetz zur Anpassung des deutschen Datenschutzrechts an die EU-Datenschutzgrundverordnung beraten. Stimmt er dem Vorhaben zu, so macht er nicht nur den Weg für zahlreiche Abweichungen von den europäischen Vorgaben zum Datenschutz frei, sondern schafft auch die Voraussetzungen für die Ausweitung der Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Orte und Verkehrsmittel.
Das Gesetz, welches der Bundestag bereits vor gut zwei Wochen verabschiedet hatte, beschreitet in zentralen Punkten wie den Betroffenenrechten auf Auskunft, Information und Löschung, der Zweckbindung und der Aufsicht über Datenverarbeitungen, die dem Schutz des Berufsgeheimnisses unterliegen, nationale Sonderwege. Damit unterläuft es nicht nur das Ziel der Datenschutzgrundverordnung, den Datenschutz in Europa zu harmonisieren und zu vereinheitlichen, sondern überschreitet zugleich deutlich die in der Verordnung enthaltenen nationalen Ausnahmetatbestände. Bereits deswegen wird das Gesetz einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. Die ebenfalls in dem Gesetz geregelte Ausweitung der Videoüberwachung verstößt bereits kompetenzrechtlich gegen die Vorgaben des Grundgesetzes und verkürzt darüber hinaus in unverhältnismäßiger Weise das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Da Videoaufnahmen terroristischer Anschläge überdies als Multiplikatoren des Schreckens fungieren, spielt der vermehrte Einsatz von Überwachungskameras Attentätern sogar in die Hände und erhöht die Attraktivität öffentlich zugänglicher Orte als Anschlagsziel. Der Sicherheit der Bevölkerung wird mit derartigen Gesetzen ein Bärendienst erwiesen.
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