Datenschützer gegen biometrische Totalerfassung der Bevölkerung
(Bonn) - Die DVD in Bonn wendet sich gegen die Pläne des Bundesinnenministeriums, generell bei Pässen und Personalausweisen biometrische Merkmale wie z.B. den Fingerabdruck aufzunehmen.
DVD-Vorsitzender Dr. Thilo Weichert:
"Gegen Fälschungssicherheit und gegen eine sichere Identifizierung - auch mit biometrischen Merkmalen - ist aus Datenschutzsicht nichts einzuwenden. Hochproblematisch ist es aber, wenn über den Weg der Ausweiserstellung bundesweit biometrische Datenbanken über alle Bundesbürgerinnen und Bundesbürger eingerichtet werden, sei dies nun beim Bundeskriminalamt, bei der inzwischen privatisierten Bundesdruckerei oder auch dezentral bei den Meldebehörden.
Biometrische Merkmale sind nicht nur der Abdruck eines Fingers, dies sind auch die Minutien aller Finger, die Gesichts- oder die Handgeometrie, ja selbst der genetische Fingerabdruck. Werden diese Daten elektronisch hinterlegt, so erhält die Polizei - direkt oder indirekt und evtl. nicht nur diese - einen riesigen Referenzdatenbestand, mit dem Tatortspuren verglichen werden können. Diese können dann nicht nur zur Aufklärung von terroristischen Verbrechen genutzt werden. Die Methode ist auch geeignet festzustellen, wer seinen Finger auf eine Telefontaste oder auf einen Türgriff gelegt hat, oder wer gerade ein Bierglas in der Hand hatte.
Man kann und darf nicht die gesamte Bevölkerung als potenziell kriminell abspeichern, auch nicht ganze Bevölkerungsteile, z.B. alle Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft oder alle Flüchtlinge. Letzteres erfolgt schon heute in verfassungswidriger Form durch eine Fingerabdruckdatei beim Bundeskriminalamt (AFIS Automatisiertes Fingerabdruckidentifikationssystem). Unabhängig davon ist es bei der gesamten Terrorismusgesetzgebung geboten, rechtsstaatliche und grundrechtliche Sicherungen einzubauen. Hiervon kann man in den beiden Anti-Terrorismuspaketen bisher kein Wort lesen. Die Bekämpfung terroristischer Attentate, die heute zweifellos von absoluter Priorität ist, darf nicht zur Eintrittskarte in den Überwachungsstaat werden."
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD)
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