Pressemitteilung | k.A.

Daten aus Gendiagnostik nur für Arzt und Patient / Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) lehnt den Zugriff von Versicherungen auf Daten der Gendiagnostik ab

(Heppenheim) - Die Möglichkeiten der modernen Gendiagnostik dürfen ausschließlich zum Nutzen der Patienten verwandt werden; keinesfalls von Versicherungsunternehmen. Dies unterstrich jetzt der Präsident der Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP), Wolfram Armin Candidus.

Die Entwicklung der modernen Gendiagnostik ermöglicht die frühe und genaue Erkennung von Erbkrankheiten oder Krankheitsursachen. Diese Innovation sollte dazu genutzt werden, den Gesundheitszustand und die Lebensqualität der Versicherten frühzeitig durch Informationen und Therapieansätze zu sichern und zu erhalten.

Die Daten aus den Untersuchungen der Gendiagnostik müssen nach Ansicht der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten vor dem Zugriff unberechtigter Personen und Institutionen geschützt werden. Die Unternehmen der Deutschen Versicherungswirtschaft haben zwar im Jahr 2004, bezogen auf prädikative Gentests eine freiwillige Selbstverpflichtungserklärung abgegeben und zwar bis zu Versicherungssummen von 250.000 €.

Dies reicht nach Beurteilung der Patientenvertretung jedoch bei Weitem nicht aus. Deshalb fordert sie zur Vermeidung von Missbrauch dieser sensiblen Daten ein Gendiagnostikgesetz um die Persönlichkeitsrechte der Versicherten und Patienten zu sichern und gleichzeitig die Anwendung der sich weiter entwickelnden Gendiagnostik zu ermöglichen.

Es müsse verhindert werden, dass durch die Datenstruktur der Gendiagnostik die Versicherungen in die Lage versetzt werden, Versicherungsabschlüsse in welchem Lebensbereich auch immer, abzulehnen, forderte Candidus. Ebenfalls wichtig sei es, dass diese Daten keinesfalls Banken, Arbeitgebern, Behörden, zugänglich gemacht werden können, da dies je nach Schweregrad der Ermittlung der Diagnostik zu Ausgrenzungen in der Gesellschaft führen könne.

Dies stehe auch in Zusammenhang mit der geplanten Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und Gesundheitsakte. Für den Mediziner und den Patienten sei es wünschenswert die Daten der Gendiagnostik verfügbar zu haben, damit die Vorbeugung von Krankheiten und die Behandlung auf einem hohen Qualitätsniveau erfolgt. Die Gesamtdaten der eGK / eGA stehen jedoch auch anderen Behandlern im Gesundheitssystem zur Verfügung. Auch die Krankenkassen sollen die Möglichkeit erhalten solche Daten zu erhalten. Die DGVP vertritt den Standpunkt, dass die Daten der Gendiagnostik nur für die Nutzung durch die Mediziner und zur Information für den Versicherten zur Verfügung stehen dürfen. Anderen Berufsgruppen und Institutionen muss durch eine gesetzliche Regelung der Zugriff verweigert werden.

Ein dringender Handlungsbedarf ist hier vorhanden und zwar zur Sicherung der Persönlichkeitsrechte der Versicherten und zur effektiven Nutzung der Methoden der Gendiagnostik.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V. (DGVP) Pressestelle Lehrstr. 6, 64646 Heppenheim Telefon: (06252) 94298-0, Telefax: (06252) 94298-29

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