Pressemitteilung | Photoindustrie-Verband e.V. (PIV)

Dashcams - PIV fordert zeitgemäßes Urteil für Befürworter und Gegner gleichermaßen

(Frankfurt am Main) - Dashcams, die hinter der Windschutzscheibe von Fahrzeugen angebrachten Kameras, sieht der Photoindustrie-Verband e.V. (PIV) als wichtiges und unerlässliches Tool in der Beweisführung von Verkehrsunfällen und/oder -verstößen. "Unsere Branche", so Christian Müller-Rieker, Geschäftsführer des Photoindustrie-Verbandes, "stellt mit den in Dashcams verbauten Imagingtechnologien visuelle Lösungen bereit, die es Unfallverursachern sowie -geschädigten, aber auch der Polizei, Gerichten und Versicherungen ermöglichen, transparent Unfallhergänge sowie Verkehrsverstöße auf einfachste Art aufzuklären. Die analogen Zeiten gehören mit den Dashcams der Vergangenheit an. Smarte Imagingtechnologien müssen ihre rechtlich anerkannte Anwendung finden", so Christian Müller-Rieker. "Und das ist bereits der Fall, denken wir hier nur an die Sicherheitssysteme in der Verkehrsführung oder beispielsweise an die mit Bodycams ausgestatteten Polizisten". Dass damit natürlich auch eine Verantwortung der Nutzer verbunden ist, wie beispielsweise die Wahrung des Persönlichkeitsrechtes, darum wissen mündige Anwender von Imagingtechnologien und dies nicht nur in Bezug auf Dashcams.

Andrea Voßhoff, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, sieht in der lückenlosen Dokumentation von Personen und Kennzeichen mithilfe von Dashcams während der Fahrt einen Verstoß gegen den Datenschutz. Unproblematisch wird von ihr hingegen die zeitweise, rein private Nutzung bewertet. Rechtsunsicherheit, so PIV, ergibt sich in der nicht spezifizierten Zeitspanne.

"Den Vorschlag des Automobilclubs ACE (Auto Club Europa e.V.) nur elektronisch "verplompte" Dashcams zuzulassen und damit einen Ausweg aus der aktuellen Situation zu bereiten, bewertet PIV als Entmündigung - dann müssten theoretisch alle Bildaufzeichnungsgeräte verplombt werden", so Christian Müller-Rieker. Auch der Vorschlag, Dashcams erst kurz vor einem Unfall in Betrieb zu nehmen, bewertet PIV als absolut bedenklich, auch weil es die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. "Kurz vor einem Unfall gilt es für den Fahrer, diesen nach Möglichkeit noch abzuwenden und nicht die Aufnahme der Dashcam zu aktivieren", so Christian Müller-Rieker.

PIV sieht bei der Verwendung von Dashcams die dringende Notwendigkeit des legitimierten Einsatzes und spricht sich zudem für eine längst überfällige Regelung der Zulässigkeit und Nutzung von durch Dashcams erstellten Videomaterials vor Gericht im Sinne aller aus. "Es kann nicht sein", so Christian Müller-Rieker "dass der Gesetzgeber hier keine klare allgemeingültige Rechtssicherheit schafft und die Nutzung des Bildmaterials aktuell je nach Gericht und Situation befürwortet oder abgelehnt wird."

PIV findet in seiner klar fokussierten Position Befürworter wie beispielsweise Sven-Erik Wecker von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) "Eine Dashcam erhöht generell die Erfolgsaussichten einer objektivierten, tatsachengerechten Beweisführung". Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) spricht sich für den Einsatz von Dashcams aus, denn so GDV-Experte, Uwe Cremerius "Bei vielen Unfällen lässt sich schneller und einfacher feststellen, wer die Schuld trägt".

Quelle und Kontaktadresse:
Photoindustrie-Verband e.V. Pressestelle Mainzer Landstr. 55, 60329 Frankfurt am Main Telefon: (069) 25561410, Fax: (069) 236521

NEWS TEILEN: