Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

Das Runde gehört ins Eckige - Steuerfreie Mitarbeitermotivation

(Berlin) - Deutschland im Halbfinale der Fußballweltmeisterschaft 2014 - die Kollegen reden sich in den Büros die Köpfe heiß über Jogis WM-Taktik und der Chef kommt spätestens jetzt bei seinen Überlegungen ins Schwitzen, wie auch er seine Mannschaft zu Höchstleistungen motivieren kann. Die einzige Abkühlung in diesen Tagen, die "kalte Progression", gilt selbst bei der attraktivsten Gehaltserhöhung als dicker Wermutstropfen. Ein Abbau derselben ist auch weiterhin nicht in Sicht.

Mit den richtigen Gehalts-Extras können Arbeitgeber dennoch bei ihren Mitarbeitern punkten, ohne den Fiskus ins Spiel zu bringen. Egal ob Hochzeit, Geburtstag oder Firmenjubiläum - Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer anlässlich eines besonderen persönlichen Ereignisses können bis zu einem Wert von 40 Euro lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden. Darüber hinaus können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einmal im Monat auch ohne besonderen Anlass Sachbezüge im Wert von 44 Euro zuwenden. Warum also beim Personal nicht mal mit einer CD der WM-Songs 2014 punkten?

Betriebsausflug mit Public Viewing? Wieso eigentlich nicht? Bis zu zweimal im Jahr können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern geldwerte Vorteile in Form einer Betriebsveranstaltung steuer- und beitragsfrei zukommen lassen, wenn die 110 Euro-Freigrenze je Arbeitnehmer und Veranstaltung nicht überschritten wird.

Sowohl hinsichtlich der 40 Euro-Freigrenze für Aufmerksamkeiten als auch im Hinblick auf die 110 Euro-Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen ist seitens des Bundesfinanzministeriums bzw. des Bundesfinanzhofs positive Bewegung ins Spiel gekommen. Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) empfiehlt daher, diese Beträge im Blick zu behalten bzw. den Steuerberater anzusprechen.

Urlaubszeit ist gleich Erholungszeit und die bekommt Arbeitnehmern mit Hilfe des Arbeitgebers gleich doppelt gut. Innerhalb der geltenden jährlichen Höchstgrenzen (156 Euro je Arbeitnehmer, 104 Euro für den Ehepartner und 52 Euro für jedes Kind) können Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern sogar mehrmals im Jahr sog. Erholungsbeihilfen gewähren. Die Zuwendung kann bei einem zeitlichen Zusammenhang zwischen Auszahlung und Urlaub sodann pauschal mit 25 Prozent versteuert werden (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer).

Besser als "nur" Fußball zu gucken, ist es für die persönliche Fitness immer noch, selbst die Turnschuhe zu schnüren. Arbeitgeber können die Teilnahme ihrer Arbeitnehmer an Maßnahmen zur Gesundheitsförderung (z. B. Yoga-Kurse, Massagen etc.) bis zu 500 Euro jährlich steuerfrei unterstützen. Die Leistungen müssen jedoch zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) weist Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern einen Barzuschuss zur Durchführung derartiger Maßnahmen gewähren, überdies daraufhin, sich als Nachweis die Rechnung oder eine Teilnahmebescheinigung von den Mitarbeitern aushändigen zu lassen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Pressestelle Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 27876-2, Fax: (030) 278767-99

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