Das Grundrecht auf Antidiskriminierung muss umfassend Wirklichkeit werden
(Berlin) - Gemeinsame Erklärung von Rita Süßmuth und Ursula Engelen-Kefer: "Deutschland ist ein offenes Land. Dennoch ist unsere Gesellschaft nicht frei von Diskriminierung. Wir wollen gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen in allen Lebensbereichen. Dazu fordern wir die Politik auf, konkrete rechtliche Hilfen zum Schutz vor Diskriminierung oder Benachteiligung wegen ethnischer Herkunft, "Rasse", Alter, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Geschlecht zu schaffen.
Die EU sieht vor, dass dazu drei europäische Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Sie bieten den richtigen Rahmen auf dem Weg zur Gleichbehandlung. Wir begrüßen, dass die Bundesregierung die Umsetzung nicht länger hinauszögern will. Entscheidend ist aber, dass wirksame Regelungen erlassen werden, um Diskriminierung tatsächlich vorzubeugen.
Die Zivilgesellschaft braucht mehr Rechte. Dazu fordern wir folgende fünf Grundsätze: Wir halten es für unabdingbar, dass alle Diskriminierungstatbestände vollständig in einem Antidiskriminierungsgesetz erfasst werden. Dazu gehören klare Definitionen, insbesondere der mittelbaren Diskriminierung. Es sollten entsprechende Sanktionen festgelegt werden, die abschrecken und damit wirksam sind.
Beweislastregelungen dürfen die Rechtswahrnehmung nicht von vornherein über Gebühr erschweren. Wird beispielsweise eine Frau arabischer Herkunft trotz objektiv bester Leistungen nicht befördert, so muss es genügen, dass sie diesen Sachverhalt vorträgt. Der Arbeitgeber müsste dann beweisen, dass objektive Gründe, die nicht in ihrem Geschlecht oder ihrer Herkunft begründet sind, dazu geführt haben, dass ein(e) andere(r) Bewerber(in) ihr vorgezogen wurde.
Eine starke und unabhängige Gleichbehandlungsstelle sollte einheitlich für alle Diskriminierungsmerkmale als Anlauf- und Dokumentationsstelle eingerichtet werden. Damit kann ein schneller Erfahrungstransfer gewährleistet und Mehrfachdiskriminierung wirksam bekämpft werden.
Wir fordern eine wirksame Möglichkeit zur Unterstützung Betroffener durch Verbände. Damit werden auch die Verbände konkret in die Pflicht genommen, sich aus eigener Verantwortung für die Ächtung von Ungleichbehandlung einzusetzen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin
Telefon: 030/24060-0, Telefax: 030/24060324
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