Pressemitteilung | Bund der Selbständigen (BdS) Baden-Württemberg e.V. - Hauptgeschäftsstelle

Das ABER bleibt! BDS Baden-Württemberg sieht bei Umsetzung des Entlastungspakets für KMUs noch viele Fragezeichen

(Stuttgart) - Die Endergebnisse der Expertenkommission Gas und Wärme liegen nun vor. Und aus Sicht des Bund der Selbständigen Baden-Württemberg sind die Vorschläge zur Entlastung von Verbrauchern und Unternehmen durchaus zielführend. Das große "Aber" bleibt. Denn die Ministerpräsidentenkonferenz ist die konkrete Ausgestaltung - insbesondere für die kleinen und mittelständischen Unternehmen - schuldig geblieben.

"Wir mahnen weiterhin die schnelle Umsetzung an", so Bettina Schmauder, Präsidentin des BDS-Landesverbandes. "Das, was die kleinen Unternehmen und Selbständigen dringend benötigen, nämlich eine sofortige Unterstützung ohne bürokratischen Aufwand, fehlt. Unverständlich ist zudem, warum für Industrieunternehmen die Gaspreisbremse bereits ab 1. Januar 2023 gelten soll und alle anderen erst ab 1. März 2023 damit rechnen dürfen. Selbst eine rückwirkende Erstattung, über die bereits laut nachgedacht wird, schließt die Lücke nicht und kommt für viele kleine Betriebe damit zu spät."

Gleiches gilt für die Strompreisbremse, die laut Stimmen der Verbände aus der Energiewirtschaft zum 1. Januar 2023 nicht umsetzbar ist.
Hinzu kommt, dass das angedachten Härtefallprogramm für Unternehmen zwar einige gute Inhalte aufweist, jedoch auch in der zeitlichen Umsetzung fraglich ist. Denn hierüber soll nun eine gesonderte Vereinbarung der Wirtschaftsminister der Länder entscheiden, was wiederum einen Zeitverlust mit sich bringt.

"Der Zeitplan der Bundesregierung für die Preisbremsen für Gas und Strom ist sehr ambitioniert", schätzt Bettina Schmauder die Lage ein. "Es zeigt sich wieder einmal, dass die Umsetzung der Maßnahmen durch das hohe Maß an Aufwand und dem deutschen Bürokratismus ins Stolpern kommen wird."
Der BDS Baden-Württemberg appelliert zudem an die Landesregierung, das bereits angedachte eigene Notfallprogramm für in Schieflage geratene kleine und mittelständische Unternehmen zeitnah umzusetzen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Selbständigen Baden-Württemberg e.V. - Hauptgeschäftsstelle Sybille Erhardt, Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Taubenheimstr. 24, 70372 Stuttgart Telefon: (0711) 954668-0, Fax: (0711) 954668-33

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