Pressemitteilung | Kassenärztliche Bundesvereinigung KdÖR (KBV)

Darauf ist Verlass: Hohe Kompetenz und Qualität der vertragsärztlichen Versorgung

(Berlin) - "Patienten können sich darauf verlassen, dass ihre Ärzte, Psychotherapeuten und deren Praxen strengen Qualitätskontrollen unterliegen und sich regelmäßig fortbilden. Ohne nachgewiesene Kompetenz und Qualität darf ein niedergelassener Arzt keine gesetzlich krankenversicherten Patienten behandeln. Diese Tatsache wird bei der Diskussion einer angeblichen Zwei-Klassen-Medizin gerne vergessen. Diese flächendeckende Qualitätssicherung gibt es nur im System der Kassenärztlichen Vereinigungen. Was die niedergelassenen Ärzte und KVen im Jahr 2016 in Sachen Qualität geleistet haben, zeigt der neu erschienene Qualitätsbericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung." Das hat KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel heute in Berlin erklärt. Der Bericht zeige außerdem einmal mehr, dass der ambulante Bereich den Vergleich mit den Krankenhäusern in Sachen Qualitätssicherung nicht zu scheuen brauche, so Kriedel weiter.

Im Berichtsjahr 2016 haben die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) die Behandlungsqualität bei über 12.000 Ärzten stichprobenartig überprüft. Dazu wurden rund 125.000 Patientendokumentationen zufällig ausgewählt. Bundesweit fanden 18.000 Geräteprüfungen und 4.000 Hygieneprüfungen in den Praxen statt. Zum Ende des Jahres lag die Gesamtzahl an Genehmigungen für niedergelassene Ärzte bei 278.000 für verschiedene Leistungsbereiche - von Akupunktur bis Zytologische Untersuchung der Zervix.

In 470 Fällen wurde eine Genehmigung widerrufen, etwa weil Fortbildungsnachweise, Mindestfrequenzen oder gerätebezogene Anforderungen nicht erfüllt wurden. "Gemessen an der Grundgesamtheit ist diese Zahl gering, zeigt aber, dass Verstöße Konsequenzen haben", betonte Kriedel. Manche Qualitätssicherungsmaßnahmen waren so erfolgreich, dass die entsprechenden Nachweisvorgaben ausgesetzt oder ganz abgeschafft wurden. "Dies ist konsequent, etwa wenn die Ergebnisse über einen langen Zeitraum so gut waren, dass eine weitere Prüfung nur unnötige Bürokratie bedeuten würde", erklärte Kriedel.

Der aktuelle Qualitätsbericht der KBV zum Berichtsjahr 2016 steht in der KBV-Mediathek zum Download bereit: http://www.kbv.de/html/publikationen.php.

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Pressestelle Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin Telefon: (030) 4005-0, Fax: (030) 4005-1093

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