Pressemitteilung | k.A.

DAG unterstützt Reformentwurf zur Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes

(Berlin) - Die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG) will den Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes weitestgehend unterstützen. Wie die stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft, Ursula Konitzer, am Dienstag in Berlin erklärte, wird durch die beabsichtigten Änderungen Betriebsräten und Arbeitgebern wieder eine zukunftsfähige Grundlage für ihre Zusammenarbeit gegeben. Ausdrückliche Zustimmung des DAG-Bundesvorstands fänden die vorgesehenen tariflichen Regelungen für die Bildung zweckmäßiger Betriebsratsstrukturen, das befristete Übergangsmandat für Betriebsräte bei Spaltungen und Fusionen und die Verbesserungen der Arbeitsmöglichkeiten für Betriebsräte.

"Auch die neuen Mitwirkungsrechte von Betriebsräten bei Beschäftigungssicherung, Qualifikation und betrieblichem Umweltschutz werden von uns befürwortet", unterstrich die DAG-Vizechefin. Ebenso unterstütze die DAG entschieden die zwingende anteilige Berücksichtigung der Geschlechter im Betriebsrat. Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an der Betriebsratsarbeit sei überfällig.

Abgelehnt werde von der DAG jedoch die beabsichtigte Aufhebung des Gruppenprinzips in der Betriebs- und Unternehmensverfassung. "Das Gruppenprinzip hat sich in der betrieblichen Wirklichkeit als demokratisches Element erwiesen und den Schutz von Minderheiten gewährleistet", betonte Frau Konitzer. Handlungsbedarf bestehe ferner noch bei der Weiterentwicklung des Arbeitnehmerbegriffs, da mit dem Referentenvorschlag noch nicht sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Beschäftigungsarten zu erfassen seien. Notwendig seien nach Auffassung der DAG auch eine weitergehende Stärkung der

Zugangsrechte der Gewerkschaften und eine stärkere Beschränkung des Tendenzschutzes. Bemängelt wurde von der Gewerkschafterin außerdem, dass der Referentenentwurf keine Vorschriften zur Sicherung der Mitbestimmung bei Privatisierungsvorhaben im öffentlichen Dienst und keine Verbesserung der Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte im Bereich Seeschifffahrt und Luftfahrt vorsieht.

Ausdrücklich wies die Gewerkschafterin die Kritik der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft an der beabsichtigten Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes als unsachlich und weit überzogen zurück. "Die Kritik von BDA, BDI und DIHT verkennt, dass die erfolgreiche Bewältigung des Strukturwandels und die wirtschaftlichen Erfolge der Unternehmen ohne Beteiligung der Betriebsräte am betrieblichen Geschehen nicht möglich gewesen wären", hob Frau Konitzer hervor. Nur wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten auch auf der betrieblichen Ebene mit einer demokratisch legitimierten Vertretung wirksam mitbestimmen könnten, sei der Betriebsfrieden als Basis für wirtschaftlichen Erfolg auf Dauer zu sichern.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG) Johannes-Brahms-Platz 1 20355 Hamburg Telefon: 040/3491501 Telefax: 040/349154 00

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