Pressemitteilung | k.A.

DAG fordert steuerliche Gleichbehandlung von Entlassungsabfindungen und Betriebsveräußerungen

(Berlin) - Die vorgesehene Wiedereinführung des halben Steuersatzes für Betriebsveräußerungen von aus dem Berufsleben ausscheidenden Unternehmern muss nach Auffassung der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft (DAG) auf Arbeitnehmer-Entlassungsabfindungen ausgedehnt werden. Diese Forderung nach einer "Nachbesserung" des Entwurfs für ein Steuersenkungsergänzungsgesetz unterstrich die DAG am 25. Oktobeer in Berlin zur Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages. "Wenn Unternehmer ihren Gewinn aus dem Unternehmensverkauf mit dem halben Steuersatz versteuern können, muss dies aus Gründen der Gleichbehandlung auch für Arbeitnehmer-Abfindungen gelten", erklärte die stellvertretende DAG-Vorsitzende Ursula Konitzer. Schließlich handele es sich in beiden Fällen um außerordentliche Einkünfte, die durch einen langen Arbeitseinsatz entstanden seien. Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hätten nach dem Verlust ihres Arbeitsplatzes kaum Chancen auf einen neuen und müssten in der Regel ihre Abfindungen nutzen, um die Zeit bis zum Renteneintritt zu überbrücken.

Die Gewerkschafterin wies die Ansicht, bei Arbeitnehmer-Abfindungen sei die geltende Regelung grundsätzlich günstiger, als unzutreffend zurück. Beispielsweise könne bei einer Abfindung in Höhe von DM 150.000 unter bestimmten Voraussetzungen der steuerliche Unterschied zur Fünftelungsmethode immerhin rund DM 20.000 betragen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG) Verantwortlich: Dipl.-Pol. Ingo Schwope Johannes-Brahms-Platz 1 20355 Hamburg Telefon: 040/34915304 Telefax: 040/349154 00

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