Pressemitteilung | k.A.

DAG fordert Rentner zum Widerspruch gegen die Rentenanpassung auf

(Berlin)- Erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken hat die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG) gegen die Rentenanpassung zum 1. Juli diesen Jahres geäußert. Sie teilt damit die Bedenken der Sozialverbände.

"Der Grundsatz der dynamischen Rente ist ein Eckpfeiler der Altersversorgung. Die Gerichte werden prüfen müssen, ob die Dynamik unter den anerkannten eigentumsähnlichen Schutz der Rentenanwartschaften nach Artikel 14 Grundgesetz fällt", stellte Lutz Freitag, für Sozialpolitik zuständiges Bundesvorstandsmitglied der DAG, heute in Berlin fest. Für die diesjährige Anpassung der Rente um 0,6 Prozent sei dies nicht gegeben. Freitag bezeichnete sie als einen "Akt der Willkür durch den Gesetzgeber".

Um die Verfassungswidrigkeit der Rentenanpassung gerichtlich klären zu lassen, werden eine Reihe von Musterverfahren vor den Sozialgerichten eingeleitet. Sollten sie positiv entschieden werden, hätte dies nicht unerhebliche Nachzahlungen für die Klägerinnen und Kläger zur Folge. Allerdings profitieren davon nur diejenigen Rentnerinnen und Rentner, die Widerspruch beziehungsweise Klage erhoben haben. Daher fordert Freitag die Betroffenen auf, Widerspruch bei den jeweiligen Rentenversicherungsträgern einzulegen. In den DAG-Geschäftsstellen gibt es dazu ein entsprechendes Formular. Es ist auch auf der Homepage der DAG (www.DAG.de) zu finden. Gleichzeitig sollen die Rentnerinnen und Rentner, die Widerspruch eingelegt haben, eine Kopie ihres Schreibens an Bundesarbeitsminister Walter Riester
schicken.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG) Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg Telefon: 040/3491501 Telefax: 040/349154 00

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