DAG bekräftigt Forderung nach einem eigenständigen Arbeitnehmerdatenschutzgesetz
(Hamburg) - Die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG) hat am 16. Oktober ihre Forderung nach einem speziellen Gesetz zum Schutz der Arbeitnehmerdaten noch in dieser Legislaturperiode bekräftigt und unterstützt ausdrücklich die diesbezüglichen Vorarbeiten des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung. "Die zunehmende, weitgehend ungeregelte Informatisierung der Arbeitswelt erfordert ein spezifisches Arbeitnehmerdatenschutzgesetz, mit dem der Schutz des Persönlichkeitsrechts der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt, die Transparenz der Arbeitnehmerdatenverarbeitung gefördert und die Technologieakzeptanz gesichert wird", sagte die stellvertretende DAG-Vorsitzende Ursula Konitzer am 16. Oktober in Berlin.
Notwendig sei dabei auch ein gesetzlicher Rahmen für die Zulässigkeit der privaten Internet- und E-Mail-Nutzung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz. Unter Wahrung der betrieblichen Belange sollen die Beschäftigten das Recht haben, Internet und E-Mail im Betrieb auch privat zu nutzen. Eine Kontrolle der privaten Nutzung durch den Arbeitgeber müsse grundsätzlich ausgeschlossen sein.
Für ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz sind nach Auffassung der DAG ferner folgende Regelungsinhalte unabdingbar:
- Daten zur Abwicklung von Arbeits- und Dienstverhältnissen dürfen nur auf Grundlage einer Rechtsvorschrift, eines Tarifvertrages oder einer Dienst- oder
- Betriebsvereinbarung erhoben, weiterverarbeitet oder genutzt werden. - Arbeitnehmerdaten sowie personenbeziehbare Daten dürfen im Arbeitsprozess nur für eindeutig festgelegte und rechtmäßige Zwecke der Abwicklung zulässiger Rechtsgeschäfte erhoben und weiterverarbeitet werden. - Eine Datenauswertung und -verknüpfung, die zur Herstellung eines umfassenden Persönlichkeitsprofils des Arbeitnehmers führen kann, ist unzulässig. - Ohne Wissen des Arbeitnehmers dürfen keine Vorrichtungen zur quantitativen und qualitativen Kontrolle verwendet werden. - Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte von Betriebs- und Personalräten müssen gestärkt werden. - Arbeitnehmerdaten dürfen nur dann in das Ausland übermittelt werden - z.B. bei Auftragsdatenverarbeitung -, wenn dort die Anwendung eines dem deutschen Recht vergleichbaren Datenschutzstandards gewährleistet wird.
"Eine moderne wissensbasierte Informationsgesellschaft erfordert gesetzlich gesicherte Online-Rechte für Online-Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer", forderte die DAG-Vizechefin.
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