Pressemitteilung | k.A.

CSU-Vorschläge zur Rentenversicherung teilweise problematisch

(Bonn) - „Die von der CSU vorgelegten Vorschläge zur Weiterentwicklung der Rentenversicherung enthalten verschiedene Elemente, die problematisch sind“, sagt der Stellvertretende Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger, Dr. Axel Reimann.

„Abzulehnen ist vor allem der Vorschlag, den Kinderbonus in Höhe von 50 Euro durch höhere Beiträge der Kinderlosen zu finanzieren“, so Reimann. Hierdurch würde der Bezug zwischen Beitrag und Leistung innerhalb der Rentenversicherung deutlich geschwächt. Den eingezahlten Beiträgen stünde nach Reimanns Worten keine gleichwertige Rentenleistung mehr gegenüber. Tangiert würde hierdurch der Eigentumsschutz, den Rentenanwartschaften und -ansprüche nach der Rechtsprechung desBundesverfassungsgerichts genießen.

Auch führe ein aus Beitragsmitteln finanzierter „Binnenausgleich“ innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung zu gleichheitswidrigen Ergebnissen. Ein solcher Familienlastenausgleich würde nur von den kinderlosen Rentenversicherten finanziert. Kinderlose Beamte, Richter, Abgeordnete, Selbständige sowie kinderlose Personen soweit sie über Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze oder Vermögen verfügen, würden an den Kosten nicht beteiligt, obwohl auch sie im Alter von den heutigen Kindern profitieren. Umgekehrt wären nicht rentenversicherte Eltern von Maßnahmen des Familienlastenausgleichs in der Rentenversicherung ausgeschlossen. Dies zeigt: Sollen sich Kinderlose stärker an den Kosten des Aufziehens der nächsten Generation beteiligen, so ist dies über Steuern zu finanzieren. Das gilt auch für den Vorschlag, die Kindererziehungszeiten zu einer „Kinderrente“ aufzustocken und hierfür Mittel aus der Hinterbliebenenversorgung einzusetzen.

Nicht systemadäquat ist nach Ansicht Reimanns ferner die vorgeschlagene abschlagsfreie Rente mit 45 Versicherungsjahren. Verletzt würde hierdurch vor allem das wichtige Prinzip der Äquivalenz zwischen Beitrag und Leistung. Es käme im Hinblick auf die Rentenhöhe nicht mehr darauf an, in welcher Höhe der Versicherte Beiträge zahlt, sondern darauf, wie sich die Beiträge über das Berufsleben verteilen. Damit erhielten gleiche Beiträge eine unterschiedliche Wertigkeit. „Nachteilig wird sich die Regelung vor allem für Frauen auswirken, die in deutlich geringerer Zahl als Männer auf 45 Versicherungsjahre kommen. Auch wenn man die Berücksichtigungszeiten für Kindererziehung mit einrechnet, erreichen nach aktuellen Daten des VDR nur etwa 7,5 Prozent der Frauen, dafür aber ca. 47 Prozent der Männer 45 Versicherungsjahre“, so Reimann.

„Nicht sachgerecht ist auch der Vorschlag, den Abschlag bei der vorzeitigen Inanspruchnahme von Altersrenten auf 5 Prozent pro Jahr anzuheben. Die nach geltendem Recht vorgesehenen Abschläge sind korrekt berechnet“, so Reimann. Das heißt, ein früherer Rentenbezug einerseits und die durch den Abschlag niedrigere Rente andererseits, gleichen sich langfristig aus. Wenn man den Abschlag erhöhen würde, dann hätte er nicht mehr nur den Zweck, die Kosten der Rentenversicherung für die Frühverrentung zu decken, sondern er erhielte auch die Funktion eines „Strafabschlags“, dessen finanzielle Entlastungswirkung langfristig um so geringer werden, je mehr Versicherte deswegen später in Rente gehen.

„Auch ist ein genereller Ausschluss einer langfristigen Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre nicht Ziel führend“, so Reimann. Da die Lebenserwartung in Deutschland bis 2030 um weitere 3 Jahre ansteigen wird, sei eine solche Anhebung auf lange Sicht unausweichlich, will man das Rentenniveau nicht noch weiter reduzieren. Die vorgesehene Anhebung des tatsächlichen Rentenzugangsalters ist nach Reimanns Worten zwar notwendig, wird auf lange Sicht aber nicht ausreichen. Der Anstieg des Rentenzugangsalters führe zwar kurz- und mittelfristig zu einer Entlastung bei den Rentenfinanzen. Im weiteren Zeitablauf werde der Entlastungseffekt aber immer geringer, weil bei späterem Renteneintritt die Abschläge bei vorzeitigem Rentenbezug nicht anfallen und den Versicherten daher entsprechend höhere Leistungen zustehen.

Schließlich würde bei Umsetzung des Vorschlags, den Rentenversicherungsbeitrag bei 20 Prozent einzufrieren, das Leistungsniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich abgesenkt. Während nach dem Referentenentwurf der Bundesregierung das Bruttorentenniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung bei einem Beitragssatz von 22 Prozent im Jahr 2030 bei 39,7 Prozent liegen wird, sinkt es bei Umsetzung des CSU-Vorschlags bis 2030 auf 36,5 Prozent. „Damit geriete das Regelsicherungssystem Rentenversicherung in kritische Regionen“, so Reimann.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Rentenversicherungsträger e.V. Eysseneckstr. 55, 60322 Frankfurt Telefon: 069/15220, Telefax: 069/1522320

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