CSRD-Kabinettsbeschluss: Kommentar des BNW
(Berlin) - Am 24. Juli hat das Kabinett das deutsche Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie der EU beschlossen. Der BNW kommentiert.
Dass das Kabinett die CSR-Richtlinie verabschiedet hat, ist ein gutes Zeichen. Andernfalls hätte ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gedroht. Wie der Beschluss entstanden ist, spricht allerdings Bände. Ohne Aussprache, unmittelbar vor der Sommerpause und flankiert von Statements aus dem Justizministerium, die wieder einmal Bürokratie und Nachhaltigkeit gegeneinander ausspielen. Achtung von Menschenrechten und Umwelt ja, aber nur wenn ich mich nicht drum kümmern muss? Das mag heute noch funktionieren - doch in Zukunft droht dem Wirtschaftsstandort Deutschland mit dieser Haltung eine Klagewelle.
Der BNW hatte sich, genau wie viele weitere Verbände, mehrfach für die Öffnung des Prüfmarkts stark gemacht. Wir sind mit dieser Botschaft nicht zum Justizministerium durchgedrungen. Stattdessen wurde die Marktmacht der sogenannten Big4 gestärkt. Statt offenem Wettbewerb drohen nun Flaschenhälse und mögliche Mehrkosten.
Sollte eine offene, parlamentarische Debatte zur CSRD ausbleiben, hat es die Regierung wieder einmal verpasst, ein ambitioniertes Zeichen für Menschenrechte und Klimaschutz zu senden. Statt ständig die Wirtschaft von gestern zu verteidigen, müssen wir endlich damit beginnen uns für die Wirtschaftsmodelle der Zukunft stark zu machen.
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