Pressemitteilung | Eurojuris Deutschland e.V.

Cross-Border-Leasing: Hoffnung für Kommunen?

(Düsseldorf) - Der Milliardenverlust des US-amerikanischen Versicherungsunternehmen AIG hat massive Auswirkungen auf so genannte Cross-Border-Leasing-Geschäfte, die ca. 170 Kommunen in Deutschland mit amerikanischen Finanzinvestoren abgeschlossen haben.

Der angeschlagene US-Versicherungsriese AIG hatte bei diesen Geschäften eine tragende Rolle im Rahmen der Absicherung der Geschäfte eingenommen. Das angeblich so sichere Cross-Border-Leasing machte im Kleingedruckten der Verträge die Kommunen für Verschlechterungen auf dem Markt finanziell verantwortlich. "Das sich rapide verschlechterte Rating von AIG führt aufgrund der vertraglichen Bestimmungen nun zu einer Nach-Versicherungspflicht der Kommunen", so Rechtsanwalt Dr. Jochen Weck, Rössner Rechtsanwälte (München). Dafür müssen die Kommunen nun möglicherweise Milliardenbeträge aufbringen, um dieser Nach-Versicherungspflicht zu genügen.

In der heutigen Situation ist ein Ersatz für die AIG oder eine Nach-Versicherung schwer möglich. "Sollte AIG trotz erneuter Finanzspritzen nicht gerettet werden, droht für die Kommunen ein momentan nicht bezifferbarer Milliardenverlust", so Weck.

Problematisch ist für die Kommunen ein weiterer Aspekt. So sind in mehreren Fällen die Rechtsberater der Investoren oder der eingebundenen Banken auch die Berater der Kommunen gewesen. Da hier unterschiedliche Interessen der Vertragspartner zu berücksichtigen sind, kann eine interessenkollisionsfreie Beratung bei einer solchen Konstellation nicht erfolgen. Besonders brisant wäre die Situation, wenn jetzt diese Berater erneut als Berater der Kommunen auftreten. Eine solche Konstellation würde nach Aussage von Weck gegen das gesetzliche Verbot des Anwalts verstoßen, widerstreitende Interessen zu vertreten. Das Interesse der Kommunen, aus den Verträgen herauszukommen, steht dem Interesse des Investors, die Verträge beizubehalten, genau entgegen.

Allerdings scheint das Herrschaftswissen der beratenden Rechtsanwälte über Inhalt und Rechtsfolgen aus den meist über 1.000-seitigen englischsprachigen Verträgen viele Kommunen davon abzuhalten, unabhängige Berater einzuschalten. Sie fürchten, dass die Komplexität von gar keinem anderen Berater erfassbar wäre.

Dies wird durch die Berater unter Hinweis auf die "strafbewerte Verschwiegenheitserklärung" in den meisten Verträgen sogar noch verstärkt, die sich als echte Drohgebärde entpuppt. Offensichtlich will niemand das Risiko eingehen, vor einem amerikanischen Gericht wegen Verstoß wegen einer Verschwiegenheitsklausel zu einem Straf-Schadensersatz verurteilt zu werden.

Hoffnung für die betroffenen Kommunen ergibt sich aus einer Entscheidung des United States District Court of Ohio. Dies hatte bereits im Mai letzten Jahres einen Cross-Border-Leasing-Vertrag für unwirksam erklärt. Zwar ist dies Entscheidung (Az.: CASE NO. 1:07-CV-857, AWD Leasing Trust, KSP Investments, AS Tax Matters Partner vs. United States Of America) noch nicht rechtskräftig, allerdings könnte die mögliche Rückabwicklung der Verträge viele Kommunen aus ihrer Klemme befreien.

Quelle und Kontaktadresse:
Eurojuris Deutschland e.V. Pressestelle Cecilienallee 59, 40474 Düsseldorf Telefon: (0211) 2398744, Telefax: (0211) 2398764

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