Corona-Bonus für MFA dringend erforderlich - auch im Hinblick der zunehmenden Ambulantisierung von Leistungen
(Essen) - um Entwurf des Pflegebonusgesetzes, den die Bundesregierung kürzlich verabschiedet hat, erklärt Wieland Dietrich, Vorsitzender der Freien Ärzteschaft (FÄ), am Montag in Essen:
"Die Medizinischen Fachangestellten (MFA) sollen bei staatlichen Corona-Bonuszahlen leer ausgehen - trotz zahlreicher Proteste der MFA und trotz massiver Kritik von Ärzteverbänden. Es ist kurzsichtig, dass die Regierung nicht einlenkt und Bonuszahlungen lediglich für Pflegekräfte in Kliniken und Pflegeeinrichtungen plant. Mehr als neun von zehn Corona-Patienten werden bis heute in den Arztpraxen und MVZ behandelt. Unsere Medizinischen Fachangestellten leisten dazu einen unschätzbaren Beitrag, der eine politische Würdigung mehr als verdient hat."
Auch im Hinblick auf die erklärtermaßen zunehmende Ambulantisierung diagnostischer und therapeutischer ärztlicher Leistungen, sei das Verweigern eines Corona-Bonus mehr als unverständlich, so Dietrich. "Das IGES-Institut hat mit seinem umfangreichen Katalog ambulantisierbarer Leistungen im Auftrag der Bundesregierung die Richtung vorgegeben. Diese Direktive ist auch vom Spitzenverband der Krankenkassen begrüßt worden. Die damit in Aussicht stehende Zunahme medizinischer Leistungen in Praxen und MVZ erfordert qualifiziertes und motiviertes Personal. Sollte der Bund bei seiner Fehlentscheidung bleiben und die MFA bei den Bonuszahlungen außen vorlassen, wird eine weitere Ambulantisierung gar nicht möglich sein", prognostiziert der FÄ-Vorsitzende.
Bereits jetzt wachse der Frust in den Arztpraxen, viele müssten ihr Leistungsspektrum schon jetzt einschränken, weil Mitarbeiter fehlten. Jede Behandlung, die stationär erfolgen muss, weil ambulant die personellen Ressourcen fehlen, koste ein Vielfaches. Dies gelte für die gesetzlichen Krankenkassen wie für die privaten Krankenversicherungen und die Beihilfe. "Vor diesem Hintergrund fordern wir die Bundesregierung erneut zu einer Kurskorrektur beim Pflegebonusgesetz und zur Zahlung eines angemessenen Corona-Bonus für MFA, wenigstens aber zu einem außerordentlichen Steuerfreibetrag in Höhe von mindestens 1.500 Euro, auf."
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