Conradi: Geplantes Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorbildlich
(Berlin) - Peter Conradi, Präsident der Bundesarchitektenkammer, begrüßt die Vorlage eines neuen Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes durch die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries: Mit diesem Entwurf ist die Bundesregierung einen ersten Schritt in Richtung Modernisierung der Honorar- und Gebührenordnungen der Freien Berufe gegangen. Er zeigt, dass eine Novellierung zu Vereinfachungen und Anpassungen führen kann, die im gemeinsamen Interesse der Auftraggeber und Auftragnehmer freiberuflicher Leistungen liegen.
Das geplante Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, das die geltende Gebührenordnung ablösen soll, ist Teil eines umfassenden Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes. Der Gesetzentwurf setzt auf strukturelle Änderungen. Nicht mehr benötigte Regelungen wurden gestrichen, neue Gebührentatbestände aufgenommen. Insgesamt sollen sich die Anwaltshonorare stärker an Umfang und Schwierigkeit der Arbeit orientieren und damit leistungsgerechter werden.
Im Sinne einer kohärenten Regierungspolitik sollte nach einer Novellierung der Gebührenordnung für die Anwälte auch die Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in Angriff genommen werden, so Conradi weiter. Ziel einer solchen Reform der HOAI sollten eine vereinfachte Anwendung und ein Höchstmaß an Transparenz sein. Die Forderungen des Bundesrates von 1995 müssten berücksichtigt und das Regelwerk auf ein reines Preisrecht reduziert werden.
Wir werden das Bestreben der Bundesregierung, die Honorar- und Gebührenordnungen der Freien Berufe zu novellieren und damit den Standort Deutschland zu modernisieren, unterstützen, bekräftige Conradi. Für die HOAI liegen mit dem von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Statusbericht 2000plus Architekten / Ingenieure vernünftige Reformvorschläge auf dem Tisch, auf deren Basis wir gerne das Gespräch aufnehmen.
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