Conradi fordert sachgerechte Reform des Vergaberechts
(Berlin) - Peter Conradi, Präsident der Bundesarchitektenkammer, warnte am 19. März in Berlin vor einer Überführung der bestehenden Vergabeordnungen in ein einheitliches Regelwerk: Die von der Bundesregierung geplante Gesetzesänderung produziert erheblichen Umstellungsaufwand, leistet aber nichts zur Vermeidung von Korruption.
Aus diesem Grund habe sich die Bundesarchitektenkammer einer gemeinsamen Erklärung von Wirtschaft und Gewerkschaften gegenüber der Bundesregierung angeschlossen. In der unter anderem vom Bundesverband der Deutschen Industrie, dem Zentralverband des Deutschen Handwerks und dem Deutschen Gewerkschaftsbund getragenen Erklärung heißt es: Allen bisherigen Vorschlägen des federführenden Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit ist gemein, dass sie zu einer weiteren Bürokratisierung führen. Die darüber hinaus bekannt gewordenen Kompromissvorschläge hätten zudem eine unnötige Verkomplizierung und Zersplitterung des Vergaberechts zur Folge. Das ursprünglich verfolgte und zu begrüßende Ziel einer Vereinfachung dieser Rechtsmaterie würde damit konterkariert.
Diese Vorschläge ignorieren zugleich vollständig das berechtigte Anliegen von Auftraggebern und anbietender Wirtschaft nach einfachen, praxisgerechten Regeln der öffentlichen Auftragsvergabe. Nur eine Verschlankung im bestehenden System trägt dem Rechnung.
Conradi unterstrich: Hintergrund verschiedener Vergabeordnungen für unterschiedliche Auftragskategorien ist der banale Gedanke, dass man Kopierpapier nach anderen Regeln einkaufen muss als komplexe Planungs- oder Bauleistungen. Nicht durch technische Eingriffe in das bestehende Vergaberechtssystem, sondern nur durch die Einführung stärkerer Präventions- und Sanktionsmechanismen ließe sich der Korruption vorbeugen. Als Beispiele nannte Conradi die Einführung eines Korruptionsregisters und die Erhöhung der Transparenz von Vergabeentscheidungen durch Informationsfreiheitsrechte der Bürger nach skandinavischem Vorbild.
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