CO2-Gebäudesanierungsprogramm / Das Bau- und Ausbaugewerbe begrüßt Vereinfachungen und Zuschussvariante
(Berlin) - "Wir begrüßen die Änderungen im CO2-Gebäudesanierungsprogramm, wie sie die Bundesregierung zum 1. Januar 2007 angekündigt hat", so Prof. Robl, Geschäftsführer der Bundesvereinigung Bauwirtschaft. Auf diese Weise werden zusätzliche Anreize geschaffen, damit Hauseigentümer in die energetische Modernisierung ihrer Immobilie investieren.
Wir sind besonders froh darüber, dass die Ausführung durch Fachunternehmen bzw. Meisterbetriebe als Voraussetzung für die Förderung in das Programm aufgenommen wurde. Dieses gewährleistet einerseits eine hohe Ausführungsqualität und stärkt andererseits die etwa 300.000 Betriebe des Bau- und Ausbaugewerbes mit den rund 2,7 Mio. Beschäftigten, deren qualifizierte und sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze dadurch gesichert werden. erklärte Robl weiter.
Zu den Änderungen zählt auch die Einführung einer sogenannten Zuschussvariante. Dadurch werden zusätzliche Investitionen bei denjenigen Eigentümern mobilisiert, die zum Beispiel auf Grund angesparten Kapitals keine Förderkredite benötigen und bislang noch nicht an eine energetische Sanierung gedacht haben. Besondere Konditionen gibt es in dem Gebäudesanierungsprogramm, wenn bestehende Gebäude nicht nur auf das Neubauniveau gedämmt werden, sondern dieses unterschritten wird. Bei einer Unterschreitung des Neubau-Energiebedarfs von 30 Prozent gibt es Zuschüsse von bis zu 17,5 Prozent der Investitionen bzw. maximal 8.750 Euro.
Mit der energetischen Modernisierung ist aber nicht nur eine Reduzierung der Heizkosten verbunden, sondern gleichzeitig auch eine Steigerung des Wohnkomforts, so Robl weiter. Damit erfährt das eigene Haus eine Wertsteigerung bei gleichzeitiger Reduzierung der zweiten Miete. Die erzielten Einsparungen können darüber hinaus zur Refinanzierung herangezogen werden.
Auch für Kommunen und gemeinnützige Organisationen gibt es ab 1. Januar 2007 Fördermöglichkeiten. Damit sollen vor allem Schulen, Turnhallen und Kindertagesstätten energetische saniert werden. Der Finanzierungsanteil im KfW-Kommunalkredit beträgt dabei 70 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Handelt es sich um Gebiete in denen es die Gemeinschaftsaufgabe ist, die regionale Wirtschaftsstruktur zu verbessern, können sogar 100 Prozent der Investitionskosten gefördert werden.
"Kommunen und gemeinnützige Organisationen sollten diese Fördermöglichkeiten nutzen. Sie stärken das Bau- und Ausbauhandwerk in der Region, sie helfen aber vor allem langfristig, die Energieaufwendungen zu reduzieren und damit die öffentlichen Kassen zu schonen, so Robl abschließend.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung Bauwirtschaft
Pressestelle
Kronenstr. 55-58, 10117 Berlin
Telefon: (030) 203140, Telefax: (030) 20314419