CMA - Wenn die nationale Agrar-Werbung kippt...
(Karlsruhe/Bonn) - "Ein schwarzer Tag für die deutsche Landwirtschaft", so kommentiert der Geschäftsführer der Centrale Marketing-Gesellschaft (CMA), Markus Kraus, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die staatlich organisierte Vermarktung deutscher Agarprodukte. Die sei verfassungswidrig, so Karlsruhe. Die Folgen des Urteils gehen über die Existenz der CMA hinaus.
Kippt die CMA, fielen nicht nur ihre gebündelten Marketing-Aktivitäten weg, sondern auch Werbeeinnahmen für die Medien ebenso wie Umsätze der von der CMA beschäftigten Kommunikationsagenturen.
Offen ist nun auch, wie andere Pflichtabgaben von Unternehmen, wie beispielsweise an die Industrie- und Handelskammern, zu beurteilen sind.
Aus Sicht der Verfassungsrichter handelt es sich bei den Pflichtbeiträgen der deutschen Agrarwirtschaft um eine "unzulässige Sonderabgabe". Der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft könne nicht die Verantwortung für die Finanzierung der staatlichen Absatzförderung aufgebürdet werde. Die zentralen Werbemaßnahmen könnten auch als "Schmälerung" des eigenen unternehmerischen Werbeetats angesehen werden, was eine "Verkürzung" der unternehmerischen Freiheit der Betriebe sei.
Die gesetzlich geregelten Pflichtabgaben zum Absatzfonds erbrachten jährlich rund 90 Millionen Euro: Mit diesem Geld operierte die CMA - unter anderem mit Qualitätsprüfungssystemen, absatzwirtschaftlicher Beratung und Schulung, Werbung in Medien und Aktionen der Verkaufsförderung zugunsten deutscher Agrarprodukte nicht nur in Deutschland, sondern weltweit.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft e.V. (ZAW)
Volker Nickel, Geschäftsführer
Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin
Telefon: (030) 590099-700, Telefax: (030) 590099-722
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