CLP-Verordnung: VCI warnt vor Sonderweg der EU-Kommission
(Frankfurt am Main) - Mit ihrem Sonderweg für die Einstufung von Chemikalien weicht die EU vom System der Vereinten Nationen ab. So eine erste Einschätzung des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI) zur geplanten Einführung neuer Gefahrenklassen in der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung), die die EU-Kommission heute vorgestellt hat. Gerd Romanowski, VCI-Geschäftsführer Umwelt und Technik, sagt: "Die einseitige Einführung neuer Gefahrenklassen steht im Widerspruch zu den weltweiten Regelungen der Vereinten Nationen und führt auch nicht zu mehr Sicherheit. Vor dem Hintergrund der aktuellen Krisen sollte sich die EU vielmehr auf wesentliche Aufgaben konzentrieren und der Industrie nicht noch mehr Bürokratie aufladen."
Die Gefahren für Bürger in der EU sind nicht höher einzuschätzen als für die Menschen im Rest der Welt. Die CLP-Verordnung basiert auf dem global harmonisierten System der Vereinten Nationen (UN-GHS). Nach Auffassung des Chemieverbands stellt das UN-GHS ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sowie den freien Verkehr von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen sicher.
Der VCI kritisiert weiter, dass die EU-Kommission mit den neuen Gefahrenklassen, zum Beispiel für hormonell wirksame Chemikalien, die Grundlage für ein Risikomanagement ohne stoffspezifische Risikobewertung schaffen will. "Das Risikomanagement ist jedoch unter REACH ausreichend geregelt und darf nicht durch Einstufungen im Rahmen von CLP abgelöst werden. Eine Vermischung der Aufgaben von REACH und CLP sollte unbedingt vermieden werden", fordert Romanowski.
Hintergrund
Die CLP-Verordnung regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien und setzt das international gültige Globally Harmonised System (GHS) der Vereinten Nationen in der EU um. Das GHS-System dient als international einheitliche Grundlage für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung. Hauptziel der CLP-Verordnung ist, die Akteure in der Lieferkette über mögliche schädliche Auswirkungen von Stoffen und Gemischen zu informieren, indem sie diese einstufen und auf der Grundlage dieser Einstufung entsprechend kennzeichnen.
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