Clement auf dem richtigen Weg / Lockerung des Kündigungsschutzes hilft dem Mittelstand / Kleinbetriebsklausel sinnvoll
(Berlin) - "Wenn Wolfgang Clement den Kündigungsschutz wirklich lockern will, wäre er auf dem absolut richtigen Weg. Das starre Arbeitsrecht in Deutschland dreht kleinen Betrieben sprichwörtlich den Hahn zu. Neueinstellungen sind leider für viele Betriebe heutzutage ein unkalkulierbares Risiko." Dies erklärte Rolf Kurz MdL, Präsident des Bundesverbandes der Selbständigen (BDS/DGV) und damit von 80.000 selbständigen Unternehmern, am 17. Januar in Berlin. "Regelungen, die in Großbetrieben die Abläufe erleichtern, sind in Kleinbetrieben Sand im Getriebe. Flexibilität und betriebliche Regelung vor Ort sollten absolute Priorität haben. Das käme den kleinen und mittleren Betrieben, die rund 70 Prozent der Arbeitsplätze stellen, zugute."
Statt flexibler Regelungen, die den meist familiär geführten, sozial intakten Kleinbetrieben die Luft zum Atmen ließen, herrsche laut Kurz überall staatliche und gewerkschaftliche Gängelung. Der BDS/DGV fordert daher eine Kleinbetriebsklausel, die in Betrieben mit weniger als 20 Beschäftigten die Koalitionsfreiheit zwischen Arbeitnehmer und -geber wieder herstellt.
"Alle Erfahrungen zeigen, dass in Kleinbetrieben kein amerikanisches "hire and fire" stattfindet. Das Gegenteil ist der Fall - aber nicht wegen, sondern trotz der viel zu starren Vorgaben," so Kurz.
Stellungnahmen des Verbandes sind im Internet unter www.bds-dgv.de abrufbar.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Selbständigen, Deutscher Gewerbeverband e.V. (BDS/DGV)
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