Pressemitteilung | Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) - Hauptgeschäftsstelle

Citycarrier klagen gegen Millionenzahlungen für die Rufnummernvergabe

(Bonn) - Das Verwaltungsgericht Köln hat in mehreren Musterverfahren entschieden, dass die Erhebung der Gebühren für die Zuteilung von Ortsnetzrufnummern durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) rechtmäßig ist. Unter anderem die BREKO-Mitglieder ISIS, NetCologne und EWETEL hatten ein solches Verfahren eingeleitet, dessen Urteil im Januar zugestellt wurde. Für jede Rufnummer, die die Unternehmen zur Verfügung gestellt bekommen, um ihre Kunden über die Teilnehmeranschlussleitung ans Netz nehmen zu können, müssen diese nun eine Mark an die Regulierungsbehörde zahlen. Für diesen einfachen Verwaltungsakt summieren sich die Kosten, die allein auf die BREKO-Mitglieder zukommen, auf schätzungsweise mehrere Millionen Mark. In einem Parallelverfahren wurde indessen entschieden, dass die Deutsche Telekom für die Rufnummern, die bereits zu Monopolzeiten in ihrem Besitz waren, fast 400 Millionen D-Mark zurück erstattet bekommt. Rainer Lüddemann, Geschäftsführer von BREKO, sieht hierin eine eklatante Wettbewerbsverzerrung: „Die Telekom sitzt auf einem kostenlosen Berg von Rufnummern und wird nie mehr welche beantragen müssen. Für die Wettbewerber tickt dagegen der Gebührenzähler mit jeder vergebenen Telefonnummer weiter.“ Es gehe nicht an, dass der ehemalige Monopolist auf diesem Umweg weiter vom Staat gefördert werde.
Gleiches Recht für alle fordert BREKO und begrüßt, dass die Klage führenden Unternehmen bereits Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt haben. Dabei gehe es insbesondere auch um die Frage, welche Gebührenhöhe für einen Verwaltungsakt wie die Zuteilung von Rufnummern angemessen ist. Lüddemann: „Der geforderte Betrag übersteigt die reinen Verwaltungskosten um 1.600 Prozent.“ In der Begründung des Verwaltungsgerichtsurteils werde über die reinen administrativen Kosten hinaus das Argument der „zu schonenden Ressource“ angeführt. „Warum“, fragt sich der BREKO-Geschäftsführer, „ist dann die im großen Stil vorgenommene vorsorgliche Reservierung von Rufnummern für die Telekom kostenlos, bloß weil sie vor 1998 geschah?“ Bei fast 400 Millionen von der Telekom beanspruchten Rufnummern liege sogar der Verdacht der Nummernhortung nahe.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften e.V. (breko) Königswinterer Str. 310 53227 Bonn Telefon: 0228/2499970 Telefax: 0228/2499972

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