Chroniker-Programme sind Rechtsbruch
(Köln) Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde reagiert der Landesverband Baden-Württemberg des NAV-Virchow-Bundes auf einen möglichen Rechtsbruch im Bereich der Chroniker-Programme für Diabetiker (DMPs: Disease Management Programme). In einem Schreiben an Dr. Rainer Daubenbüchel, den Präsidenten des Bundesversicherungsamtes, heißt es: Die Kassen machen Jagd auf Mitglieder mit Diabetes mellitus, gleich, ob es sich um gut eingestellte und geschulte oder um demente Diabetiker in Pflegeheimen handelt. Schließlich geht es für die Kassen um jeweils rund 5.000 Euro pro Patient aus dem Risikostrukturausgleich.
Der Verband wendet sich gegen drei konkrete Vertrags- und Gesetzesbrüche der Krankenkassen: Den Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot, da viele gut eingestellte und geschulte Diabetiker auf die herkömmliche Weise medizinisch gut und wirtschaftlicher behandelt würden.
Auf Diabetiker, die nicht in DMPs eingeschrieben sind, werde von den Kassen direkt Einfluss genommen: Die bisherigen Schulungen werden ihnen ab 1. Juli verweigert. Dies sei ein Verstoß gegen bestehende DMP-Verträge, da den Patienten darin zugesichert wird, sie erhielten eine gleich gute Behandlung, auch wenn sie nicht mehr an den DMPs teilnehmen. Zudem werden Patienten von ihren Kassen zum Arztwechsel aufgefordert, wenn ihr Hausarzt eine DMP-Teilnahme ablehnt. Das sei Case-Management der Kassen, also ein direkter Einfluss auf die Behandlung und somit ebenfalls vertragswidriges Verhalten.
Zudem sei die von den Kassen praktizierte regelrechte Jagd auf jeden Diabetiker, um Gelder aus dem Risikostrukturausgleich zu sichern, ein Verstoß gegen die Risikostrukturausgleichsverordnung (RSAV).
Hier wird mit zweierlei Maß gemessen, erklärt der stellvertretende Landesvorsitzende des NAV-Virchow-Bundes, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, Dr. Fritz Lenz. Wir niedergelassenen Ärzte müssen mit dem, was wir erbringen und verordnen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich handeln. Und beim DMP Diabetes brechen die Kassen nun genau diese Gesetzesvorgabe.
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