Christiane Schönefeld für Vorsitz der Mindestlohnkommission nominiert
(Berlin) - Die Arbeitsmarktexpertin Christiane Schönefeld soll neue Vorsitzende der unabhängigen Mindestlohnkommission werden. Auf diesen gemeinsamen Vorschlag haben sich die Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), einstimmig geeinigt. Die Bundesregierung muss dem Vorschlag noch zustimmen, um die neue Vorsitzende offiziell zu berufen.
Ein ausdrücklicher Dank der Sozialpartner gilt Jan Zilius, der den Vorsitz der Mindestlohnkommission seit 2015 inne hatte und nun auf eigenen Wunsch ausscheidet. Seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns und seit Konstituierung der Mindestlohnkommission hat sich Jan Zilius immer vermittelnd und ausgleichend dafür eingesetzt, dass die Kommission ihren gesetzlichen Auftrag, den Mindestlohn weiterzuentwickeln, wahrnehmen kann.
Christiane Schönefeld, 65 Jahre, ist Juristin und hatte bisher verschiedene Führungspositionen in der Bundesagentur für Arbeit (BA) inne. Sie war zunächst Direktorin des Arbeitsamtes Duisburg, von 1999 bis 2004 Vizepräsidentin des Landesarbeitsamtes Nordrhein-Westfalen und von 2004 bis 2019 Vorsitzende der Geschäftsführung der BA-Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen. Von 2019 bis Ende September 2022 gehörte sie dem Vorstand der Bundesagentur an. Überdies war sie Mitglied der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" (sog. "Kohlekommission").
Die unabhängige Mindestlohnkommission wird alle fünf Jahre neu berufen. Neben der bzw. dem Vorsitzenden besteht sie aus sechs stimmberechtigten ständigen Mitgliedern, von denen drei jeweils Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften angehören. Überdies gehören zwei beratende Mitglieder aus Kreisen der Wissenschaft der Kommission an. Die Kommission legt der Bundesregierung alle zwei Jahre einen Vorschlag für die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohnes vor. Sie orientiert sich dabei an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie nachlaufend an der Tarifentwicklung und beurteilt, wie der Mindestlohn einen angemessenen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gewährleisten, die Beschäftigung sichern und faire Wettbewerbsbedingungen schaffen kann. Nachdem die Bundesregierung die Lohnuntergrenze durch das Mindestlohnerhöhungsgesetz auf 12 Euro angehoben hatte, soll die Mindestlohnkommission im Sommer 2023 über die nächste Anpassung beraten, die dann zum Januar 2024 gelten wird.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)
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