Chemie³-Branchenstandard: Meilenstein zur Achtung von Menschenrechten in Lieferketten
(Wiesbaden) - Der Branchenstandard orientiert sich an den "Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte" der Vereinten Nationen und am deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Ziel ist es, über die gesetzlichen Anforderungen hinaus die Achtung der Menschenrechte in der Lieferkette in der Breite der Branche zu verankern. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen finden viele praktische Hilfestellungen und Vorlagen, wie sie die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten umsetzen und ihre Einflussmöglichkeiten nutzen können. Außerdem hilft ihnen der Branchenstandard dabei, sich auf die Anforderungen der bevorstehenden europäischen Corporate Sustainability Due Diligence Directive vorzubereiten und auf die Ansprüche von Geschäftspartnern, Investoren, Ratingagenturen und Nichtregierungsorganisationen angemessen reagieren zu können.
Der Chemie3-Branchenstandard umfasst fünf Module: Grundsatzerklärung und Governance (I), Risikoidentifikation und -priorisierung (II), Präventions- und Abhilfemaßnahmen (III), Beschwerdemechanismus (IV) und Dokumentation und Berichterstattung (V). Er wurde in einem umfangreichen Multi-Stakeholder-Prozess mit zahlreichen Beteiligten aus der Branche wie auch externen Stakeholdern erarbeitet. Begleitet wurde der Prozess von der Managementberatung Löning - Human Rights & Responsible Business.
Mit ihrer Initiative Chemie³ wollen die drei Partner BAVC, IGBCE und VCI Nachhaltigkeit als Leitbild in der chemischen Industrie verankern. Dazu hat Chemie³ zwölf "Leitlinien zur Nachhaltigkeit für die chemische Industrie in Deutschland" erarbeitet und unterstützt ihre Mitglieder bei deren Anwendung im Unternehmensalltag.
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