Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Chaos in der Gesundheitspolitik beenden

(Berlin) - Der rot-grünen Gesundheitspolitik fehlt die zukunftsweisende Orientierung und der Blick für das Ganze. Statt dessen werden hektisch immer neue Minimalgesetze verabschiedet, die weder aufeinander abgestimmt sind noch dem Ziel Rechnung tragen, das Gesundheitssystem in Deutschland dauerhaft leistungsfähig und wieder finanzierbar zu machen.

Mit diesem Stückwerk und Schlingerkurs muss endlich Schluss sein. Erforderlich ist vielmehr eine durchgreifende und nachhaltige Strukturreform des gesamten Gesundheitswesens. Sie darf nicht noch weiter auf die lange Bank geschoben, sondern muss umgehend in Angriff genommen werden. Das erklärte der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Dr. Dieter Hundt, am 29. Juni 2001 in Berlin.

Die kräftigen Beitragssatzanhebungen der AOK Hessen und der AOK Baden-Württemberg zum 1. Juli 2001, die nicht die letzten in diesem Jahr sein werden, treiben die – ohnehin bereits exorbitant hohen – Zwangsabgaben der Versicherten und Personalzusatzkosten der Betriebe noch weiter in die Höhe. Ein Anstieg des durchschnittlichen Beitragssatzes von jetzt 13,5 auf 14 oder mehr Prozent zum Jahresende bedeutet eine Mehrbelastung von mindestens 10 Mrd. DM pro Jahr. Das steht in krassen Widerspruch zum Ziel der Bundesregierung, die Beitragssatzsumme in der Sozialversicherung auf unter 40 Prozent zu senken und hierdurch den Arbeitsplatzstandort Deutschland zu stärken.

Die vielen neuen Gesetze und Gesetzesvorhaben, mit denen Parlament und Öffentlichkeit derzeit überflutet werden, sind allesamt kein Ersatz für eine wirkliche Strukturreform. Hinzu kommen falsche Weichenstellungen, insbesondere durch die früheren sogenannten Korrekturgesetze, und zahlreiche Verschiebebahnhöfe zu Lasten der Krankenkassen bzw. der Beitragszahler. Bestandteile der unverzichtbaren und seit langem überfälligen Strukturreform im Gesundheitswesen müssen vor allem eine restriktive Definition des solidarisch zu finanzierenden medizinisch Notwendigen sowie eine Ausweitung der Wahlrechte und Selbstbeteiligungen für die Versicherten sein, sagte Hundt.

Neben dieser Konzentration auf Kernleistungen und Stärkung der Eigenverantwortung kommt es darauf an, den Wettbewerb auf allen Ebenen des Gesundheitswesens zu intensivieren, die Qualitätssicherung in allen Leistungsbereichen zu verbessern und – vorrangig im stationären Sektor – Überkapazitäten auf der Angebotsseite abzubauen. Bei Umsetzung dieses „magischen Fünfecks“ kann der durchschnittliche Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung von jetzt 13,5 auf unter 12 Prozent gesenkt werden. Für die Versicherten und Betriebe bedeutet das eine jährlich Entlastung von zusammen über 30 Mrd. DM, die dann für Konsumzwecke und Investitionen, für Sparen und ergänzende private Risikovorsorge zusätzlich zur Verfügung stehen, erklärte Hundt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/20330 Telefax: 030/30331055

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