Chancengleichheit braucht mehr als Leuchttürme
(Berlin) - Bundesregierung und Wirtschaftsverbände haben am Donnerstag eine Bilanz der Vereinbarung zur Chancengleichheit in der Privatwirtschaft vorgelegt. Dazu sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer am Donnerstag in Berlin:
"Die Bilanz zeigt, dass es einzelne Unternehmen in der privaten Wirtschaft gibt, in denen Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen tatsächlich angestrebt wird. Diese Leuchttürme können aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir von einer systematischen und nachhaltigen Chancengleichheitspolitik in der Privatwirtschaft noch meilenweit entfernt sind.
Dass die Erwerbstätigkeit von Frauen seit 2001 gestiegen ist, hat nichts mit der Vereinbarung zur Chancengleichheit zu tun. Verantwortlich dafür ist vielmehr der Umstand, dass der Arbeitsplatzabbau beispielsweise den Diestleistungsbereich, in dem Frauen überwiegend tätig sind, nicht so stark getroffen hat, wie männerdominierte Teile der Wirtschaft.
Bundesregierung und Wirtschaftsverbände gehen in ihrer Bilanz nicht der Frage nach, wie Diskriminierung bei Einstellung und Aufstieg von Frauen beseitigt werden kann. Beispielsweise bei der Frage, wie Arbeit bewertet wird und wann Leistungszulagen gewährt werden, ist Diskriminierung von Frauen nach wie vor beruflicher Alltag.
Die Empfehlung, die Entgeltunterschiede zwischen Männern und Frauen für gleichwertige Arbeit durch die Anhebung des Frauenanteils in Führungspositionen abzubauen, weist den falschen Weg. Es ist vielfältig statistisch belegt, dass das Entgeltgefälle zwischen Frauen und Männern gerade im Managementbereich drastisch zunimmt. Mehr Frauen in Führungsfunktionen zu bringen, ist wichtig, aber noch lange keine Garantie dafür, dass sie dann auch genauso viel verdienen, wie ihre männlichen Kollegen.
Begrüßenswert ist der politische Wille, familienfreundliche Personalpolitik in den Betrieben zu verankern. Diese Absicht muss jedoch erst einmal umgesetzt werden. Darüber hinaus führt sie nicht automatisch zu Chancengleichheit in der Privatwirtschaft: Schließlich sind nicht alle Frauen auch Mütter.
Wir sehen uns darin bestätigt, dass ein Gleichstellungsgesetz zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft nach wie vor notwendig ist. Außerdem brauchen wir eine nationale Gleichbehandlungsstelle mit einem Klagerecht, wie sie seit langem in Österreich und anderen europäischen Ländern bestehen."
Quelle und Kontaktadresse:
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