Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) / Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (VKS)

Chancen bei Novelle der Verpackungsverordnung wieder nicht genutzt / VKS im VKU macht konstruktive und praxistaugliche Vorschläge

(Köln) - „Probleme sind dazu da, gelöst zu werden. Deshalb bedauert es der VKS im VKU, dass das Bundesumweltministerium (BMU) auch mit seinem Referentenentwurf wesentliche Probleme bei der Entsorgung von Verkaufsverpackungen weiter unter den Tisch kehren will“, kommentiert Dr. Rüdiger Siechau, Vorstandsvorsitzender des VKS im VKU, die aktuellen Entwicklungen im Vorfeld der am 22. März im BMU stattfindenden Anhörung zur Novellierung der Verpackungsverordnung. Letztendlich würde im Ergebnis der bürokratische Aufwand um ein Vielfaches erhöht, ohne dass die Probleme gelöst wären. Bereits mehrfach hatte der Verband nach wie vor vorhandene Schwächen bei der angestrebten Gesetzesänderung moniert.

Gab es in der Vergangenheit bereits zahlreiche Abstimmungsprobleme zwischen den Kommunen und der DSD GmbH, ist die Situation durch die Zunahme der dualen Systeme noch weit unübersichtlicher und schwieriger geworden. Siechau: „Hier sollte die Rolle der Kommunen gestärkt werden. Nur so kann auch dem ständig steigenden Kostendruck, der aus der ausschließlichen Gewinnorientierung der privaten Entsorger resultiert, und der damit einhergehenden kontinuierlichen Senkung der Qualitätsstandards wirksam begegnet werden.“ Wenn die Zuständigkeit für die Entsorgung der Verkaufsverpackungen aus privaten Haushalten in der Verantwortung der Kommunen läge, wären diese auch für die ordnungsgemäße Leistungserbringung und die Einhaltung der Qualitätsstandards zuständig. Ganz abgesehen davon, dass dann ein wirklicher Wettbewerb bei der Sammlung der Verpackungen entstehen würde und die faktisch nach wie vor existierende Monopolstellung der DSD GmbH ein Ende hätte.

Zugleich würde die Übertragung der Entsorgungszuständigkeit auf die Kommunen auch endlich zur Lösung der Probleme bei der Entsorgung von Papier, Pappe und Karton (PPK-Fraktion), führen. Obwohl diese gemeinsam in den kommunalen „blauen Tonnen“ gesammelt werden, ist es den Kommunen derzeit aus rechtlichen Gründen weder möglich, die Entsorgung der Gesamtmenge der PPK-Fraktion auszuschreiben, noch einen Entsorger mit der Teilleistung der Entsorgung des kommunalen Altpapieranteils zu beauftragen.

Sollte es jedoch dabei bleiben, dass die aktuelle Novelle tatsächlich nur das Notwendigste regelt, um die so genannten „Trittbrettfahrer“ einzufangen und damit einen finanziellen Kollaps der DSD GmbH abzuwenden, ist sich Siechau sicher, wären die Probleme von heute nicht aufgehoben, sondern nur aufgeschoben: „So wird schon jetzt die Notwendigkeit zu einer weiteren Novellierung geschaffen.“

Quelle und Kontaktadresse:
VKS im VKU Verband kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung im VKU e.V. Pressestelle Brohler Str. 13, 50968 Köln Telefon: (0221) 3770370, Telefax: (0221) 3770371

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