Chance die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit herzustellen
(Berlin) - Das EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen europäisches Recht und ist daher ungül-tig. Dies hat der Europäische Gerichtshof heute in Luxemburg entschieden und somit die EU-Richtlinie zur Sicherung von Telefon- und E-Mail-Informationen gekippt.
Arne Schönbohm, Präsident des Cyber-Sicherheitsrats Deutschland e.V., erklärt dazu, "es ist einer-seits ein Sieg für die Freiheit und den Datenschutz, da nicht mehr anlasslos gespeichert werden kann. Andererseits werden in Ländern, wie England und Frankreich, zu vielen Themen anlasslos Daten ab-gefangen und gespeichert. Dies zeigt, dass es noch zu einer großen Umwälzung der Gesetzeslage innerhalb der EU kommen wird. Es wird deutlich, dass neue technische Möglichkeiten zur Aufrecht-erhaltung der Sicherheit herangezogen werden müssen, um Daten zu filtern und dadurch auf be-stimmte Themen aufmerksam gemacht zu werden. Dadurch kann der Datenschutz gewährt und gleichzeitig die Sicherheit gewährleistet werden. Dies sollte auch die Grundlage für Verhandlungen auf internationaler Ebene sein."
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