Pressemitteilung | LSVD - Verband Queere Vielfalt e.V. - Hauptstadtbüro

CDU/CSU und SPD verwehren trans- und intergeschlichen Menschen Selbstbestimmung und Akzeptanz

(Berlin) - Nachdem das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass der Gesetzgeber im Personenstandsrecht einen weiteren positiven Geschlechtseintrag zulassen muss (1 BvR 2019/16), entscheidet heute der Bundestag über den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der im Geburtenregister einzutragenden Angaben" (BT-Drs 19/4669). Die Beschlussempfehlung des Innenausschusses schlägt nur geringfüge Änderungen vor. Hierzu erklärt Henny Engels aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband ist sehr enttäuscht, dass die Koalition es ablehnt, das Personenstandsrecht menschenrechtsorientiert zu reformieren, auch wenn wir es begrüßen, dass die Regierungskoalition es den Eltern überlassen will, ob die Intersexualität bzw. Intergeschlechtlichkeit ihres Kindes im Geburtenregister offenbart werden soll oder nicht. Die Eltern können ihr Kind somit auch als weiblich oder männlich eintragen lassen.

Der Entwurf, der heute verabschiedet werden soll, definiert Intersexualität bzw. Intergeschlechtlichkeit als "Variationen der Geschlechtsentwicklung", die in der Regel durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden müssen. Damit wird Intersexualität auf körperliche Abweichungen eingeengt. Das missachtet die feststehende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass sich das Geschlecht nicht allein nach körperlichen Merkmalen bestimmen lässt, sondern von sozialen und psychischen Faktoren mitbestimmt wird.

Wenn sich Menschen ernsthaft und nachhaltig als nicht männlich und nicht weiblich empfinden, muss der Gesetzgeber es ihnen ermöglichen, ihren Personenstand so in das Personenstandsregister eintragen zu lassen, wie sie ihn definieren. Der LSVD fordert den Gesetzgeber auf, den Geschlechtseintrag "divers" allen Menschen zu eröffnen, die ihn benötigen und die ihn wollen. Änderungen des Vornamens und des rechtlichen Geschlechts müssen auf Antrag beim Standesamt möglich sein. Entwürdigende Begutachtungen und Pathologisierungen müssen abgeschafft werden.

Der Gesetzgeber muss auch endlich gesetzlich festschreiben, dass Sorgeberechtigte in geschlechtsangleichende Operationen nur einwilligen dürfen, wenn sie zwingend erforderlich sind. Dass die Bundesregierung beim Verbot von geschlechtsangleichenden Zwangsoperationen stumm bleibt, ist weder nachvollziehbar noch aus menschenrechtlicher Sicht hinnehmbar.

Quelle und Kontaktadresse:
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD) Pressestelle Almstadtstr. 7, 10119 Berlin Telefon: (030) 789 54 778, Fax: (030) 789 54 779

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