CDU/CSU und SPD übernehmen Mieterbund-Forderungen / Großer Schritt in die richtige Richtung bei Koalitionsverhandlungen
(Berlin) - "Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Infrastruktur sind ein großer Schritt in die richtige Richtung. CDU/CSU und SPD übernehmen Forderungen des Deutschen Mieterbundes für ein sozial gerechteres Mietrecht und setzen wichtige Signale für eine bessere Wohnungspolitik", erklärten der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, und Bundesdirektor Lukas Siebenkotten in einer ersten Stellungnahme.
Mietpreisbegrenzung
In Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten sollen die Wiedervermietungsmieten auf 10 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt werden. In bestehenden Mietverhältnissen soll die Miete künftig nur noch um 15 Prozent innerhalb von 4 Jahren steigen dürfen.
Mieterbund-Präsident Rips: "Es ist gut und richtig, dass die Mietpreisbegrenzung kommt. Wir hätten uns eine flächendeckende Regelung gewünscht. Entscheidend ist aber, dass jetzt insbesondere in Großstädten, Ballungszentren und Universitätsstädten die Wiedervermietungsmieten begrenzt und die Mietsteigerungen in bestehenden Mietverhältnissen eingegrenzt werden."
Tatsächliche Wohnfläche entscheidend
Künftig soll die tatsächliche Wohnfläche für die Miete und für Mieterhöhungen entscheidend sein, nicht die im Mietvertrag angegebene Quadratmeterzahl.
Mieterbund-Direktor Siebenkotten: Richtig, die bisherige Rechtsprechung, nach der die Flächenangabe im Mietvertrag zzgl. 10 Prozent maßgeblich ist, ist nicht nachvollziehbar und muss korrigiert werden."
Abschreibungen für mehr Wohnungsneubau
In Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf soll es eine Sonder-Afa geben.
Rips: "Der Wohnungsneubau muss angekurbelt werden, auch durch verbesserte steuerliche Abschreibungsmöglichkeit. Eine Begrenzung der degressiven Abschreibung auf Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf hilft, denkbare Fehlsteuerungen dieses Instruments zu verhindern."
Energetische Gebäudesanierung
Künftig sollen Vermieter nach einer energetischen Gebäudesanierung nicht mehr 11 Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen dürfen, sondern nur noch 10 Prozent. Außerdem soll der Zuschlag nur zeitlich begrenzt gefordert werden dürfen.
Siebenkotten: Gut, dass die bisherige Regelung auf den Prüfstand kommt. Wir fordern aber, dass Energieeffizienzsteigerungen aufgrund von Modernisierungen bei der ortsüblichen Vergleichsmiete berücksichtigt werden. Wird zusätzlich ein Zuschlag zur Miete gefordert, muss sich der an den einzusparenden Heizkosten und nicht an den Baukosten der Modernsierung orientieren."
Wohngeld
Das Wohngeld wird angepasst und die 2011 abgeschaffte Heizkostenkomponente soll wieder eingeführt werden.
Siebenkotten: "Richtig, das ist die Forderung des Deutschen Mieterbundes. Der staatliche Zuschuss zum Wohnen für einkommensschwache Haushalte muss den gestiegenen Lebenshaltungs- und Wohnkosten angepasst werden. Die Verschlechterungen aus der letzten Legislaturperiode sind rückgängig zu machen."
Maklerprovision
Künftig soll im Maklerrecht das Bestellerprinzip realisiert werden. Derjenige, der den Auftrag zur Wohnungsvermittlung gibt, soll auch die Maklerprovision zahlen müssen.
Siebenkotten: "Die Regelung ist überfällig. Wer eine Dienstleistung bestellt, muss dafür zahlen. Schaltet der Vermieter oder die Wohnungsgesellschaft einen Makler ein, damit der einen Wohnungsinteressenten auswählt, muss der Auftraggeber die Provision zahlen und nicht - wie heute üblich - der Mieter.
Städtebauförderung / Soziale Stadt
Die finanziellen Mittel zur Städtebauförderung sollen auf 700 Millionen Euro aufgestockt werden. Davon sollen 150 Millionen Euro für das Programm "Soziale Stadt" verwendet werden.
Rips: "Das entspricht der Forderung des Deutschen Mieterbundes. Die Finanzmittel für die Städtebauförderung müssen dem tatsächlichen Bedarf entsprechend erhöht werden. Auch, dass die Finanzmittel für die 'Soziale Stadt' deutlich angehoben werden, ist richtig."
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Mieterbund e.V. (DMB)
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