Pressemitteilung | Europaverband der Selbständigen - Deutschland (ESD) e.V.

CDU / CSU – Steuerreformkonzept zu Gunsten der Klein- und Mittelbetriebe

(Bexbach/Berlin) - Der Europaverband der Selbständigen-BVD/CEDI begrüßt weitgehend das CDU/CSU-Steuerreformkonzept, das die von BVD-Vizepräsident Dr. Peter Vogt in seinen Stellungnahmen erhobenen Forderungen beinhaltet.
So befürwortet der BVD :

· die Angleichung der Besteuerung der Personengesellschaften an die Besteuerung der Kapitalgesellschaften
Nach der rot-grünen Steuerreform zahlen Kapitalgesellschaften einen definitiven Körperschaftsteuersatz von 25 Prozent. Hinzu kommt die Gewerbesteuerbelastung von rund 13 Prozent. Ausgeschüttete Gewinne müssen darüber hinaus vom Anteilseigner zur Hälfte besteuert werden. Personenunternehmen unterliegen dagegen der Einkommensteuer, die mit der Höhe der Einkünfte steigt. Sie erreicht in der Spitze derzeit 48,5 Prozent ab zu einem zu versteuernden Einkommen von 55.008 EUR.

· die Gleichstellung der Besteuerung der Veräußerungsvorgänge bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit den Kapitalgesellschaften. Hierzu zählt insbesondere die steuerliche Freistellung oder die Einführung eines günstigeren Steuersatzes bei Veräußerung oder die Aufnahme von neuen Gesellschaftern in Einzelunternehmen und Personengesellschaften.

· die angestrebte Glättung des Einkommensteuertarifes, insbesondere bei Einkommen bis zu € 60.000. So sieht die Union vor, die Belastung von Arbeitnehmern mit Steuern und Sozialabgaben für jeden hinzuverdienten EUR auf höchstens 50 Cent zu begrenzen. Bei einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen eines Ledigen von 54 000 EUR werde demnach der Grenzsteuersatz nicht über 29,5 Prozent liegen.

Die Klein- und Mittelbetriebe lehnen die Kürzung der Verrechenbarkeit von Verlustvorträgen ab.

Durch den Verlustvortrag können derzeit Unternehmen zeitlich unbefristet und in der Höhe unbegrenzt frühere Verluste mit Gewinnen in späteren Jahren verrechnen. Das Steuerreformkonzept der Union sieht vor, dass pro Jahr nur noch höchstens die Hälfte des Gewinns zur Verrechnung mit früheren Verlusten zugelassen wird. Dies wäre jedoch nachteilig für die Klein- und Mittelbetriebe und wird vom BVD abgelehnt!

Quelle und Kontaktadresse:
Europaverband der Selbständigen Bundesverband Deutschland -CEDI- (BVD) Oberbexbacher Str. 7 66450 Bexbach Telefon: 06826/1470 Telefax: 06826/50904

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