Pressemitteilung | DEBRIV e.V. - DEutscher BRaunkohlen-Industrie-Verein - Standort Berlin

CCS-Gesetz ist wichtiger energie- und klimapolitischer Meilenstein / Braunkohlenindustrie begrüßt Vorlage des Gesetzentwurfs / Verbliebene Unstimmigkeiten sollten schnell bereinigt werden

(Köln) - Der von den Bundesministerien für Wirtschaft und Umwelt gemeinsam vorgelegte Entwurf für ein Gesetz zum Transport und zur Einspeicherung von Kohlendioxid eröffnet Deutschland den Weg, ambitionierte Klimaziele zu erreichen, einen breiten Energiemix zu erhalten und eine wichtige Zukunftstechnologie zu verfolgen. Zugleich, so der Deutsche Braunkohlen-Industrie-Verein (DEBRIV) in einer ersten Stellungnahme, erscheint es nun möglich, die entsprechende europäische CCS-Richtlinie zeitgerecht bis Mitte des kommenden Jahres in nationales Recht umzusetzen. Erleichtert zeigte sich die deutsche Braunkohlenindustrie, weil sich nun der benötigte und geforderte Rechtsrahmen abzeichnet, um auch in Deutschland größere Demonstrationsanlagen zu planen und zu errichten, wie es von der Europäischen Union vorgeschlagen worden ist.

Die vom Gesetz geforderte Begrenzung der CO2-Einspeisemengen auf 3 Millionen Tonnen pro Jahr und Speicher sowie die Begrenzung der Genehmigungsfrist für CO2-Speicher bis Ende 2015 unterstreichen das Bedürfnis von Politik und Gesellschaft, die völlig neue Tech-nologie der Abscheidung, des Transports und der Speicherung von Kohlendioxid mit Augenmaß und schrittweise zu erproben. Der DEBRIV weist allerdings darauf hin, dass sowohl die Mengen- wie auch die zeitliche Begrenzung dem geltenden europäischen Recht wider-spricht.

Da die Möglichkeiten, Kohlendioxid in tiefen geologischen Formationen langfristig und sicher zu speichern, in Deutschland begrenzt sind, begrüßt DEBRIV, dass Antragstellungen für geeignete CO2-Speicher bundesweit möglich sein sollen und appelliert an die Länder, sich dieser wichtigen energie-, industrie- und klimapolitischen Herausforderung positiv zu stellen.

Dem innovativen Charakter der CCS-Technologie entsprechend erscheint es sinnvoll, angemessene Anforderungen an die Vorsorge und Haftung zu stellen. Nach Einschätzung des DEBRIV sind im Gesetzesvorschlag sehr hohe Anforderungen vorgesehen. Allerdings sollte die konkrete Festlegung von Vorsorgebeiträgen nicht ausschließlich durch die jeweils zuständigen Behörden erfolgen, sondern im Sinne der Rechtseinheitlichkeit verbindlich im CCS-Gesetz geregelt werden.

Konkrete Kritik äußert der DEBRIV an zwei Stellen des Gesetzentwurfs. Die Kopplung der Genehmigungsfähigkeit von CO2-Speichern an den "Stand von Wissenschaft und Technik" suggeriert ein Gefährdungspotential, das diesen Anlagen in keiner Weise entspricht und weit über den für andere Industrieanlagen üblichen "Stand der Technik" hinausgeht. Die Vorgabe könnte die gewünschte gesellschaftspolitische Akzeptanz eher schwächen als stärken, meint der DEBRIV.

Problematisch ist ferner die Bestimmung, dass Grundstückseigentümer den CO2-Speicher erst dann dulden müssen, wenn der Planfeststellungsbeschluss bestandskräftig ist. Damit können Einspeicherungen erst erfolgen, wenn in Streitfällen letztinstanzliche Entscheidungen gefallen sind. Der DEBRIV befürchtet durch diese Regelung Verzögerungen, die nicht mit der zeitlichen Begrenzung der Demonstrationsphase im Einklang stehen und sogar die mögliche großtechnische Einführung der CCS-Technik ab 2020 gefährden könnten. Als nicht hinnehmbar bezeichnet der DEBRIV die geplante Vorschrift, die Genehmigung für einen CO2-Speicher alleine deswegen versagen zu können, wenn die bloße Möglichkeit besteht, dass der Untergrund auch für andere Zwecke wie die Geothermie oder die Speicherung anderer Stoffe verwendet werden könnte, ohne dass hierfür bereits konkrete Zulassungen bestehen. Die Nutzungsansprüche sollten gleichberechtigt sein und im Genehmigungsverfahren abgewogen werden.

Die deutsche Braunkohlenindustrie geht davon aus, dass der Gesetzentwurf der federführenden Bundesministerien im weiteren parlamentarischen Gang in den Details noch verbessert wird und rechnet im Sinne seiner investitionswilligen Mitglieder fest mit einer Verabschiedung im Laufe der zweiten Jahreshälfte 2010.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Braunkohle (DEBRIV) Uwe Maaßen, Öffentlichkeitsarbeit Max-Planck-Str. 37, 50858 Köln Telefon: (02234) 1864-0, Telefax: (02234) 186418

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