Pressemitteilung | Verband Deutscher Lokalzeitungen und Lokalmedien e.V. (VDL)

Caroline-Urteil / Lokalzeitungen sehen Wächterfunktion gefährdet

(Berlin) - Der Verband Deutscher Lokalzeitungen e.V. hat sich gegen eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gewandt, in der dieser die vom Bundesgerichtshof aufgestellten Grundsätze zur Bildbericherstattung über Prominente als nicht ausreichend beurteilt hat.

Das Gericht kommt in seiner Entscheidung vom 24. Juni 2004 zu dem Schluss, dass der ausschlaggebende Faktor bei der Abwägung des Schutzes der Privatsphäre einerseits mit dem Recht der Pressefreiheit andererseits darin bestehen soll, welchen Anteil die veröffentlichten Fotos und Beiträge an einer Debatte von allgemeinem Interesse haben.
Für den vorliegenden Fall stellt das Gericht insoweit fest, dass die streitgegenständlichen Fotos diese Voraussetzung nicht erfüllen, da die Betroffene, Prinzessin Caroline von Monaco, keine offizielle Funktion inne habe und sich die streitbaren Fotos und Beiträge ausschließlich mit Details aus ihrem Privatleben beschäftigen.

Wann allerdings eine Debatte von „allgemeinem Interesse“ vorliegt und welche Kriterien die Presse bei ihrer zukünftigen Berichterstattung beachten muss, erläutern die Straßburger Richter hingegen nicht. Wenn die Zulässigkeit einer Text- und Bildberichterstattung angeblicher oder tatsächlicher Prominenter von der Bedeutung des Themas für die öffentliche Diskussion abhängen soll, wird dieses aufgrund der damit verbundenen Rechtsunsicherheit zwangsläufig dazu führen, dass gerade die kleineren Zeitungen es sich nicht leisten können, das Risiko einer rechtlichen Auseinandersetzung über die Frage, ob der Bericht über lokale oder regionale Persönlichkeiten von allgemeinem Interesse ist, einzugehen.

Berichte über lokale bzw. regionale Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens dürfen nicht quasi von deren Zustimmung abhängig sein. Dies ist mit einer unabhängigen Medienberichterstattung nicht vereinbar. Würde die Berichterstattung aufgrund des nicht abschätzbaren Risikos ganz unterbleiben, wäre die Wächterfunktion der lokalen und regionalen Presse in Frage gestellt.

Der Verband Deutscher Lokalzeitungen e.V. hat die Bundesregierung daher aufgefordert, Rechtsmittel einzulegen. Die komplette Stellungnahme finden Sie unter www.lokalpresse.de / Aktuelles / Presse.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Lokalzeitungen e.V. Dovestr. 1, 10587 Berlin Telefon: 030/3980510, Telefax: 030/39805151

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