Cannabis: Bundesrat winkt Entkriminalisierung durch
(Berlin) - Der Bundesrat entschied heute, zum Cannabisgesetz (CanG) nicht den Vermittlungsausschuss anzurufen. Zuvor war von einigen Landespolitikern der Plan geäußert worden, das Gesetz über den Vermittlungsausschuss zu blockieren und doch noch zum Scheitern zu bringen. Der DAV begrüßt, dass die lange geplante Entkriminalisierung nun umgesetzt werden kann.
Statement von Rechtsanwältin Gül Pinar, Mitglied des Ausschusses Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV):
"Zwar ist das Cannabisgesetz keine wirkliche Legalisierung. Es entkriminalisiert jedoch den Konsum und trägt dem Grundsatz Rechnung, dass das Strafrecht als schärfstes Schwert des Rechtsstaats nur als letztes Mittel zum Einsatz kommen darf.
Darum ist es auch logische Konsequenz, dass noch nicht vollstreckte Strafen überprüft, angepasst und gegebenenfalls erlassen werden. Die Sorge, dass dadurch ein höherer Arbeitsaufwand entstünde, kann kein Argument dafür sein, ein rechtsstaatlich gebotenes Gesetz zu verschieben - zumal langfristig zahlreiche Verfahren entfallen und Justiz sowie Behörden dadurch entlastet werden.
Deswegen sehen wir positiv, dass der Vermittlungsausschuss nicht zur Blockade des bereits vom Bundestag beschlossenen Gesetzes zweckentfremdet wird."
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