Pressemitteilung | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) - Hauptgeschäftsstelle

Call-by-Call und Preselection bleiben erhalten / Auch bei Telekom-Kündigung auf Betreiber(vor)auswahl achten

(Köln) - Auch zukünftig können die Bürger in Deutschland Call-by-Call und Preselection nutzen und von diesem Angebot weiterhin profitieren. Entgegen der ursprünglichen Pläne hat es die EU-Kommission den nationalen Regulierern überlassen, in diesem Bereich den Wettbewerb aufrecht zu halten. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hatte sich bereits im Juli dazu entschieden, die Betreiber(vor)auswahl in Deutschland beizubehalten. "Es ist eine gute Nachricht für Verbraucher und Investoren, dass der Vorstoß aus Brüssel, diese Märkte zukünftig in ganz Europa aus der Regulierung zu entlassen, aufgegeben wurde. Die Diensteanbieter in Deutschland haben weiterhin einen fairen Zugang zu den Netzen. Dies wird die BNetzA auch zukünftig sicherstellen", ist VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner überzeugt.

"Die Analyse der BNetzA hatte ergeben, dass noch immer eine millionenfache Nachfrage im Markt besteht", erläutert VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. So telefonieren die Verbraucher laut Dialog Consult täglich 22 Millionen Minuten über Call-by-Call oder Preselection. Die Minutenpreise zum Beispiel bei Gesprächen ins Ausland liegen bei der Telekom teilweise mehrere hundert Prozent über den Preisen der Call-by-Call-Anbieter. "Aber auch Geschäftskunden, wie Unternehmen mit Filialstrukturen, profitieren erheblich von Preselection", sagt der VATM-Geschäftsführer.

Bei der Umstellung auf die VoIP-Technik und den zurzeit von Seiten der Telekom ausgesprochenen Kündigungen sollten die Verbraucher darauf achten, dass die Option Call-by-Call - wie vom Regulierer entschieden -, weiterhin von der Telekom angeboten werden muss. "Wir empfehlen den Kunden, genau zu prüfen, ob sich eine Telekom-Flatrate ohne Betreiber(vor)auswahl bei seinem persönlichen Telefonie-Verhalten wirklich lohnt ", so Grützner.

Call-by-Call und Preselection gelten aus gutem Grunde seit jeher als Synonym für Wettbewerb und das Ende der TK-Monopolstrukturen. Die Betreiber(vor)auswahl sorgt gerade im ländlichen Bereich für Wettbewerb. Für große Bevölkerungsgruppen ist Call-by-Call - weil unkompliziert handhabbar und kostengünstig - überdurchschnittlich wichtig. So werden laut WIK-Consult zum Beispiel rund ein Drittel aller Auslandsgesprächsminuten über Call-by-Call geführt. Insgesamt wird die Anzahl der aktiven Call-by-Call-Nutzer in Deutschland auf sechs bis sieben Millionen geschätzt.

Außerdem sind weiterhin bundesweite Alternativangebote für Geschäftskundenanschlüsse möglich: Neben Preselection und Anschlussresale sind dies zum Beispiel auch alternative Angebote für die Schaltung von Kundenhotlines im Bereich der 0800er-Rufnummern. Grützner: "Fehlt auch nur eine Zuführung aus einem der Telekommunikationsnetze aufgrund fehlender Regulierung oder kann nur eine Filialnebenstelle eines mittleren oder größeren Unternehmens nicht angebunden werden, ist das Angebot mit dem des Incumbents nicht konkurrenzfähig.", Für die Mehrwertdienste seien der gesicherte Netzzugang und dessen Regulierung von existenzieller Bedeutung. "Die deutsche Industrie, aber gerade auch die mittelständischen Unternehmen nutzen die Flexibilität und die Qualität der im Wettbewerb zur Telekom stehenden Anbieter. Wer hier Remonopolisierung zulässt, macht Deutschland nicht fit für die Digitalisierung, sondern verhindert die Wettbewerbsfähigkeit unseres Marktes im Vergleich zu den international immer stärker werdenden OTTs ", unterstreicht VATM-Geschäftsführer Grützner.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM), Hauptgeschäftsstelle Pressestelle Frankenwerft 35, 50667 Köln Telefon: (0221) 3767725, Fax: (0221) 3767726

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