Pressemitteilung | k.A.

BZA warnt vor Eingriff in die Tarifautonomie

(Bonn) - Der Bundesverband Zeitarbeit (BZA) warnt die Koalitionsfraktionen eindringlich davor, mit dem Job-Aqtiv-Gesetz verfassungswidrig in die Koalitionsfreiheit einzugreifen. Entsprechende Überlegungen von SPD und BündnisGrünen im Rahmen der Verlängerung der Überlassungszeiten nannte BZA-Hauptgeschäftsführer Gert Denkhaus nicht hinnehmbar. Sie müssten sofort gestoppt werden. Andernfalls behalte sich der BZA ausdrücklich eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht vor.

Mit Hintergrund der Sorgen der Zeitarbeitfirmen sind Überlegungen der Koalitionsfraktionen, im Rahmen des Job-Aqtiv-Programms eine Verlängerung der Überlassungszeit von vorher schwer vermittelbaren Arbeitslosen auf zwei Jahre zu ermöglichen. Dem stimmt der BZA grundsätzlich zu, erklärte Denkhaus. Eine solche Regelung sollte aber auf alle Zeitarbeitnehmer ausgedehnt werden, um den größtmöglichen Beschäftigungseffekt zu erzielen. Abgesehen davon plane die Koalition aber, dass die bis zu zwei Jahre überlassenen Zeitarbeitnehmer ab dem 13. Monat nach dem Tarifvertrag bezahlt werden müssten, der für den entleihenden Betrieb gelte. Dies sei ein grundgesetzwidriger Eingriff in die Tarifautonomie. In einer ersten Bewertung stellt auch der Dortmunder Arbeits- und Sozialrechtler Prof. Dr. Wolfgang Böhm "verfassungsrechtlichen Bedenken" fest. So würde die "Koalitions- und Betätigungsfreiheit des Bundesverbandes Zeitarbeit und der in ihm organisierten Unternehmen tangiert".

Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass der BZA vor einiger Zeit Sondierungsgespräche mit Gewerkschaften über einen Flächentarifvertrag für Zeitarbeitnehmer geführt hat, betonte Denkhaus. Ein möglicher Tarifvertrag - und auch schon bestehende Firmentarifverträge - würden durch das Job-Aqtiv-Gesetz für langfristig überlassene Mitarbeiter ausgehebelt. Auch Prof. Böhm konstatiert: "Einem unbefangenen Beobachter drängt sich der Verdacht auf, dass hier eine ganze Branche tarifpolitisch unter Vormundschaft gestellt werden soll, was mit Art. 9 Abs. 3 GG nicht vereinbar ist."

Die geplante Verpflichtung zur Anwendung der Tarifverträge der Entleihbetriebe auf Zeitarbeitnehmer ab dem 13. Einsatzmonat sei aber auch beschäftigungspolitisch kontraproduktiv, betonte der BZA-Hauptgeschäftsführer. Da die Zeitarbeitunternehmen nach dem Job-Aqtiv-Gesetz nach 12 Monaten aus betriebswirtschaftlichen Gründen zwingend das Überlassungshonorar beim Entleihbetrieb anheben müssten, würden die Kunden mit Sicherheit einen "billigeren" Ersatz beim Zeitarbeitunternehmen anfordern. Damit aber erweise man den vorher schwer vermittelbaren Arbeitslosen, die Dank der Zeitarbeit einen Job gefunden hätten, "einen Bärendienst".

Die Bezahlung von Zeitarbeitnehmern nach den Tarifverträgen der jeweiligen Branchen, in denen sie gerade tätig seien, bedeute im übrigen ein ständig wechselndes Einkommen. Dass dies im Interesse der Zeitarbeitnehmer liege, werde wohl nicht einmal die rot-grüne Koalition behaupten, meinte Denkhaus. Schließlich würde die Anwendung von möglicherweise bis zu 100 verschiedenen Tarifverträgen bei einem Zeitunternehmen "das totale Chaos in den Personalabteilungen und bei den Buchhaltungen auslösen".

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. Vorgebirgsstr. 39 53119 Bonn Telefon: 0228/766120 Telefax: 0228/659582

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