Pressemitteilung | Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV-RLP)

BWV setzt sich für Vereinfachung im Antragsverfahren für Agrardiesel ein

(Mainz) - Die Ende Dezember letzten Jahres versendeten Antragsformulare für Mineralölsteuervergütung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sind bei vielen Landwirten auf Kritik und Unverständnis gestoßen. „Der ohnehin bereits erhebliche bürokratische Aufwand für die Betriebsleiter wird mit diesem teilweise sehr unverständlich aufgebauten Antragsformular nochmals weit übertroffen“, kommentiert der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd, Norbert Schindler, das Antragsformular.

Schindler kritisiert, dass auf die schriftlich formulierte Bitte des BWV im Juli vergangenen Jahres an den Mainzer Finanzminister Gernot Mittler, den Berufsstand in die Bearbeitung des Antragsformulars einzubeziehen, von Seiten des zuständigen Ministeriums nicht reagiert wurde. Deshalb hat sich der BWV-Präsident nun nochmals bei Finanzminister Gernot Mittler, als auch bei Wirtschaftsminister Hans-Arthur Bauckhage, in einem Schreiben für eine Vereinfachung des Antragsverfahrens eingesetzt. Präsident Schindler forderte unter anderem, dass die rheinland-pfälzischen Landwirte darauf verzichten können, die Gasölbescheide von 1998 und 1999 im Antrag 2001 beizufügen.

Der Antrag auf Jahresvergütung für das Jahr 2001 muss bis spätestens 31. Dezember 2002 beim zuständigen Hauptzollamt gestellt werden. Es handelt sich dabei um eine Ausschlussfrist. Dies heißt, dass später eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden können. Für den Landkreis Mainz-Bingen sowie die kreisfreie Stadt Mainz ist das Hauptzollamt Koblenz zuständig. Für die kreisfreien Städte Kaiserslautern, Landau, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer und Zweibrücken sowie für die Landkreise Bad Dürkheim, Donnersbergkreis, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Südliche Weinstraße und Südwestpfalz ist das Hauptzollamt Saarbrücken die zuständige Behörde. Die kreisfreien Städte Worms, Frankenthal und Ludwigshafen werden vom Hauptzollamt Karlsruhe betreut.

Betriebe, deren begünstigter Verbrauch von Gasöl innerhalb eines Kalenderjahres voraussichtlich mehr als 12.000 Liter beträgt, können im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens nach Ablauf des ersten Kalenderhalbjahres eine Teilvergütung beantragen. Das hierfür erforderliche Antragsformular wird ab dem 1. Juni 2002 von den zuständigen Hauptzollämtern zur Verfügung gestellt.

Immer wieder zu Irritationen führte die Formulierung zum gleichbleibenden Agrardiesel-Basis-Steuersatz im Anhang des Antragsformulars. Dort wurde erläutert, dass sich die Vergütung je 1.000 Liter Diesel aus der Differenz zwischen dem jeweils geltenden Steuersatz für

Dieselkraftstoff abzüglich des Agrardieselsteuersatzes von 255,60 Euro je 1.000 Liter ergibt. Hier handelt es sich nicht, wie häufig interpretiert, um eine Reduzierung der Vergütung um diesen Betrag. Das Mineralölsteuergesetz sieht vom 1. Januar 2001 an einen gleichbleibenden Agrardiesel-Basis-Steuersatz von 255,60 Euro je 1.000 Liter für das in der Land- und Forstwirtschaft verbrauchte Gasöl vor.

Die Vergütung wird also als Differenz zum vollen Mineralölsteuersatz für Dieselkraftstoff ausbezahlt und beträgt für das Jahr 2001 153,39 Euro je 1.000 Liter, für das Jahr 2002 184,10 Euro/1.000 Liter und ab dem Jahr 2003 214,80 Euro je 1.000 Liter. Wenn die zu vergütende Mineralölsteuer weniger als 50 Euro je Kalenderjahr beträgt, wird die Vergütung aufgrund einer Bagatellegrenze nicht ausbezahlt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. An der Brunnenstube 33-35 55120 Mainz Telefon: 06131/62050 Telefax: 06131/620544

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