Pressemitteilung | Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV-RLP)

BWV-Präsident Schindler begrüßt Änderung des Weingesetzes

(Mainz) - Am 13. November 2008 wurde das vierte Gesetz zur Änderung des Weingesetzes durch den Deutschen Bundestag verabschiedet. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e. V., Norbert Schindler, MdB, hat die Änderung begrüßt, da hiermit der nationale Finanzrahmen - das Herzstück der Reform der Europäischen Weinmarktordnung - in Deutschland umgesetzt werden kann.

Den deutschen Winzern stehen damit im Wirtschaftsjahr 2008/2009 rund 23 Millionen Euro für die Durchführung nationaler Stützungsprogramme zur Verfügung. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e. V. (BWV) und die Weinbauverbände Rheinhessen und Pfalz haben sich in den vergangenen Monaten für eine praxisgerechte Ausgestaltung des Finanzrahmens eingesetzt und sich gegen eine Förderung von Rektifiziertem Traubenmostkonzentrat (RTL) ausgesprochen.

Mit dem verabschiedeten Gesetz, welches im Dezember abschließend im Bundesrat behandelt wird, werden Maßnahmen zur Umstrukturierung von Rebflächen, zur Förderung von zukunftsorientierten Investitionen und zur Absatzförderung auf Drittlandsmärkten umgesetzt. Die vom BWV abgelehnte RTK-Förderung wird auf ein Jahr begrenzt.

Nach der Verabschiedung durch den Bundesrat sei es wichtig, den nationalen Finanzrahmen schnellstmöglich in den Bundesländern umzusetzen, so dass die bereit gestellten Mittel von den Winzern genutzt werden könnten, so BWV-Präsident Schindler.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. Pressestelle An der Brunnenstube 33-35, 55120 Mainz Telefon: (06131) 62050, Telefax: (06131) 620550

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