BVUK.Verband kritisiert Versuch der Marktabschottung: Regionale Sparkassenverbände behindern Wettbewerb bei der Entgeltumwandlung im Öffentlichen Dienst
(Würzburg) - Die beiden Sparkassenverbände Bayern und Baden Württemberg versuchen einen bundesweit tätigen Mitbewerber im Bereich der Entgeltumwandlung im Öffentlichen Dienst auszugrenzen. Seit Februar ist die Entgeltumwandlung in einem speziellen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst geregelt. Darin sind unter anderem die möglichen Anbieter für eine Entgeltumwandlung eindeutig festgelegt: Neben den Zusatzversorgungskassen und den Regionalversicherern zählt dazu auch die Sparkassen-Finanzgruppe. Die Sparkassenverbände Bayern und Baden Württemberg wollen nun verhindern, dass die neue leben Versicherungsgruppe, ein bundesweit tätiger Mitbewerber innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe, als möglicher Anbieter einer Entgeltumwandlung im Markt auftritt. Dies kritisiert der BVUK. Verband Betriebliche Versorgungswerke für Unternehmen und Kommunen e.V., Würzburg, in aller Schärfe: "Mit formaljuristischen Tricks versuchen die beiden Sparkassenverbände, die in Hamburg ansässige neue leben Gruppe aus dem Markt der betrieblichen Altersversorgung im Öffentlichen Dienst zu schieben", erklärt Wolfgang Fränznick, BVUK-Vorstand.
Der Hintergrund: Nach § 6 des TV-EUmw/VKA können Arbeitgeber im kommunalen öffentlichen Dienst unter anderem von der Sparkassen- Finanzgruppe angebotene Durchführungswege für die betriebliche Altersversorgung nutzen. Der Begriff "Sparkassen-Finanzgruppe" ist dabei nicht näher erläutert. Deshalb ist nach Ansicht des BVUK. Verbandes davon auszugehen, dass alle Unternehmen, die Sparkassen sind oder Sparkassen gehören, zur Sparkassen-Finanzgruppe zählen - auch überregional tätige Sparkassenunternehmen. Die neue leben Lebensversicherung AG und ihre Tochterunternehmen stehen zu 100 Prozent im Eigentum mehrerer Sparkassen in Deutschland; die neue leben zählt damit eindeutig zur Sparkassen-Finanzgruppe. Diese Auffassung vertritt im übrigen auch die VKA - die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände.
Die bayerischen und baden-württembergischen Sparkassen definieren sich allerdings regional und möchten für die Umsetzung der Entgeltumwandlung keine Verbundunternehmen zulassen, die nicht zu ihrer Region gehören. Ein Rundschreiben der beiden Sparkassenverbände an alle Mitglieder mit der Verbandsmeinung, dass "die neue leben Versicherung unter satzungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zur Sparkassen-Finanzgruppe gehört", sorge deshalb gezielt dafür, dass der überregionale Mitbewerber diskreditiert und wettbewerbswidrig ausgegrenzt werde, so Fränznick.
Dabei war es eindeutiges Ziel beider Tarifparteien im Öffentlichen Dienst, dass die betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung möglichst effizient bei vielen Beschäftigten umgesetzt wird. Dies wird unterlaufen, wenn einige Teilnehmer der umsetzungsberechtigten Gruppe andere durch formaljuristische Argumente von der Umsetzung fernhalten. Dies gilt um so mehr, weil der BVUK. Verband als Beratungs- und Umsetzungspartner der neue leben Gruppe in der gewerblichen Wirtschaft unter Beweis gestellt hat, dass mit seinem Umsetzungskonzept Akzeptanzquoten in der Belegschaft von über 50 Prozent für die betriebliche Altersversorgung erreicht werden können. "Diesen Beweis konnten die auf dem Regionalprinzip bestehenden Sparkassenverbände in Bayern und Baden-Württemberg bislang nicht erbringen", erklärt Fränznick. "Im Gegenteil: Das Einsammeln von Willenserklärungen zur betrieblichen Altersversorgung durch Rahmenverträge trägt nicht dazu bei, die betriebliche Altersversorgung konkret mit Leben zu erfüllen."
Quelle und Kontaktadresse:
Verband der BVUK, Betriebliche Versorgungswerke für Unternehmen der deutschen Wirtschaft e.V.
Waltherstr. 9, 97074 Würzburg
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